Der Verdacht unnötiger Eingriffe verunsichert viele Patienten. Auch der Berufsverband reagiert alarmiert. Dürfen die aus der U-Haft entlassenen Mediziner weiter wirken?
Es war fast wie immer, wenn unsere Zeitung in den vergangenen Jahren über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen bestimmte Augenärzte berichtete. Zahlreiche Leser meldeten sich bei der Redaktion, um eigene Erfahrungen zu schildern, vor allem aber besorgte Fragen zu stellen. Ob auch ihr Doktor unter jenen drei Medizinern sei, gegen die inzwischen Anklage wegen Abrechnungsbetrug und Körperverletzung erhoben wurde? Oder gar einer von jenen beiden, gegen die wegen des Verdachts medizinisch nicht indizierter Untersuchungen oder Eingriffe sogar Haftbefehle erwirkt wurden? Die wegen Wiederholungsgefahr zeitweise in Untersuchungshaft saßen, bis sie gegen scharfe Auflagen freikamen?
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