In Baden-Württemberg müssen Golfer ihre Eisen noch in den Taschen lassen. Foto: Baumann

Der Baden-Württembergische Golfverband findet es ungerecht, dass in anderen Bundesländern früher wieder Golf gespielt werden kann als im Südwesten.

Stuttgart - Der Golfsport im Land fühlt sich nach eigenen Angaben von der Landesregierung in Baden-Württemberg im Stich gelassen. Wie die Golfanlagen und die Golfspieler hat auch das Präsidium des Baden-Württembergischen Golfverbandes (BWGV) fest damit gerechnet, dass die Gespräche zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten dazu führen, dass die Golfanlagen in Baden-Württemberg allerspätestens am 6. Mai unter Beachtung der inzwischen hinreichend bekannten Hygiene- und Abstandsmaßnahmen wieder geöffnet werden dürfen. Auch weil in anderen Bundesländern unter den aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen bereits wieder Golf gespielt werden darf.

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Doch klar ist: Lockerungen für den Sport insgesamt und für den Golfsport im Besonderen wird es in Baden-Württemberg frühestens ab dem 11. Mai geben. Das behagte den baden-württembergischen Golfern nicht, sie fühlen sich vom Land nicht gehört – trotz der bisher gezeigten Solidarität und der Vorlage von ausgefeilten Hygienekonzepten und Leitfäden für den Spielbetrieb bei den zuständigen Ministerien, wie der Landesverband mitteilte.

Der Präsident ist enttäuscht

Otto Leibfritz, der Präsident des Baden-Württembergischen Golfverbandes, ist verärgert über das Ergebnis nach dem Treffen der Spitzenpolitiker, wonach tatsächlich frühestens zum 11. Mai mit einer Öffnung der Golfanlagen in Baden-Württemberg zu rechnen ist. „Ich bin mehr als enttäuscht, dass dem Sport in Baden-Württemberg, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, offensichtlich keine besondere Bedeutung beigemessen wird. In den bisherigen Statements unserer Politiker findet der Breitensport mit seinen rund 3,7 Mio Mitgliedern nahezu keine Erwähnung! Insbesondere bei den Outdoor-Sportarten ist, nachdem über Wochen Solidarität geübt wurde, eine Öffnung überfällig“, teilte Leibfritz in einer Pressemitteilung des Golfverbandes mit. Um eine Änderung des Status Quo zu erreichen, werden nun einige Golfclubs den Klageweg beschreiten. Am Montag wurde ein Eilantrag ans Verwaltungsgericht in Stuttgart geschickt. Der BWGV unterstützt dieses Vorgehen ausdrücklich, da die Existenz der insgesamt 90 Golfanlagen in Baden-Württemberg ernsthaft in Gefahr sei, teilte der Verband mitteilte. „Wir können nur für unseren Sport sprechen. Aber es geht uns nicht nur um das Golfspielen, sondern um alle anderen Freiluftsportarten auch“, sagt Rainer Gehring, der Geschäftsführer des BWGV. Dass einige Sportarten im Land noch verboten seien, könne man nicht nachvollziehen.