Die Feuerseekirche war nach dem Vandalismusfall gesperrt. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski (Archiv)

Das Landgericht muss entscheiden, ob ein 38-Jähriger in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden muss. Im Verfahren geht es nicht nur um den Vandalismus in der Kirche am Feuersee.

Ruhig und gefasst sitzt er da, rührt sich kaum, während der Staatsanwalt die Anklage verliest. Kaum vorstellbar, dass dieser Mann tobende Wut und Kräfte entfaltet, um ein Gotteshaus komplett zu verwüsten, Kirchenbänke aus der Verankerung zu reißen. Und doch soll er das getan haben: Der 38-Jährige muss sich seit Mittwoch vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten, weil er Anfang Dezember in der Johanneskirche am Feuersee im Stuttgarter Westen randaliert haben soll. Und das ist nicht der einzige Vorwurf, den die Anklage ihm macht – allein in derselben Nacht ist er zwei weitere Male aufgefallen. In dem Verfahren geht es darum, ob der Mann in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird, weil er aufgrund seiner Krankheit gefährlich für die Allgemeinheit sein kann. Die Anklage geht davon aus. Er habe nach ersten Erkenntnissen „im Zustand der Schuldunfähigkeit“ gehandelt.

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In der Kirche am Feuersee demolierte der Mann in der Nacht zum 4. Dezember nicht nur Bänke, er zerschlug zahlreiche Fenster und warf mit Gesangbüchern um sich. Außerdem versprühte er den Inhalt eines Feuerlöschers – auch das ist eine strafbare Handlung, ist dieser doch im Notfall so nicht mehr einsetzbar. Davor hatte der Mann am Feuerseeplatz Material von einer dort eingerichteten Baustelle gestohlen.

Auch am Vorabend war er schon aufgefallen: An der S-Bahn-Haltestelle Hauptbahnhof habe er sich vor der Scheibe einer Bahn entblößt und so eine Frau belästigt, die in der Bahn saß. Noch eine weitere Tat, die nicht in jener Nacht begangen worden sein soll, steht mit auf der Liste der Anklage. Ende November 2021 soll der Angeklagte an der Königstraße einen schweren gläsernen Aschenbecher nach einem Mann geworfen haben, mit dem er ihn hätte schwer verletzen können. Das Wurfgeschoss verfehlte den Mann. Die Anklage wertet diese Attacke als versuchte gefährliche Körperverletzung.

Beim Prozessauftakt am Mittwoch war noch nicht viel über den Angeklagten zu erfahren. Der Staatsanwalt trug die Anklage vor, danach wurde die Sitzung unterbrochen bis zum nächsten Verhandlungstag. Die Krankheit, unter der der Mann wohl leidet, kam darin jedoch schon vor: Es handele sich um eine schizoaffektive Störung. Das Verfahren wird am 20. Juni fortgesetzt.