Einen vergleichbaren Betonmasten wie diesen hier möchte eine Telekom-Tochter auf Tammer Gemarkung bauen. Foto: Deutsche Funkturm/Wolfram Scheible

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim weist den Einspruch gegen einen Mobilfunkmasten zurück. Damit geht ein jahrelanger Rechtsstreit zu Ende. Die Begründung des Gerichts ist spannend.

Die Deutsche Funkturm und die Stadt Tamm liegen seit mehreren Jahren im rechtlichen Clinch. Stein des Anstoßes ist ein Mobilfunkmast, den die Telekom-Tochter gerne auf Tammer Gemarkung errichten würde, um eine Übertragungslücke an der Autobahn zu schließen. Dagegen haben sich die Kommunen Tamm und Bietigheim-Bissingen als zuständige Baurechtsbehörde bislang mit Händen und Füßen, und unter anderem mit dem Verweis auf die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gewehrt. Am Ende landete der Fall vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim, der inzwischen ein Urteil gefällt hat – und zwar zugunsten der Deutschen Funkturm.

Stadt könnte noch eine Karte ausspielen

Der VGH stellte zudem fest, dass keine Revision eingelegt werden kann. Trotzdem hätte das in dem juristischen Scharmützel nicht das letzte Wort sein müssen. Denn gegen die Nichtzulassung der Revision hätten die betroffenen Kommunen sehr wohl vorgehen und eine Beschwerde einlegen können. Aber diese Karte werden sie nicht ausspielen. Weder die Stadt Tamm noch die Stadt Bietigheim-Bissingen strebten eine Nichtzulassungsbeschwerde an, erklärt der Tammer Bürgermeister Martin Bernhard.

Klar ist damit, dass der Geschichte über den Zwist um den im Gewann Hölle an einer Freizeitwiese geplanten Funkturm kein weiteres Kapitel hinzugefügt wird. Ausgangspunkt der Streitereien war der Bauantrag für eine Funkübertragungsstelle mit 34,14 Meter hohem Antennenmast und Technikcontainer vor zehn Jahren, für die der Technische Ausschuss in Tamm damals sein Einvernehmen versagte. Die Deutsche Funkturm wollte das Nein nicht akzeptieren und bestritt den Rechtsweg. Mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Stuttgart verdonnerte die Kommune im Jahr 2020 dazu, die Genehmigung zu erteilen. Daraufhin riefen die Städte Tamm und Bietigheim-Bissingen wiederum den VGH in Mannheim an, der aber jetzt die Berufung gegen das Urteil der Kollegen in der Landeshauptstadt zurückwies.

Gericht erwartet keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes

In seiner vielseitigen Begründung führt das VGH unter anderem aus, dass das Landschaftsbild an dieser Stelle nicht besonders schützenswert sei. „Es ist durch Ackerflächen, einen nahe gelegenen Golfplatz, die Bundesautobahn 81 und die Bundesstraße 27 und weithin sichtbare Hochspannungsleitungen und -masten geprägt“, finden die Richter. Eine Beeinträchtigung der Szenerie sei nicht zu erwarten. Der springende Punkt war aber vor allem, ob die Telekom-Tochter ausgerechnet an dieser Stelle die Bagger anrücken lassen muss und ob es keine Alternativen gegeben hätte. Die Projektgegner hatten bemängelt, dass die Suchkreisanalyse mangelhaft und deshalb die Raum- und Gebietsbezogenheit bei dem Vorhaben außerhalb der Siedlungszone, also in einem eher sensiblen Bereich, nicht nachgewiesen sei.

Der VGH sieht in der Frage kein Versäumnis der Deutschen Funkturm. Ob sich die von dem Unternehmen ausgewählte Fläche noch innerhalb des Suchkreises befinde oder vielleicht auch ganz knapp daneben, sei für den Nachweis der Ortsgebundenheit in dem Fall nicht entscheidend, betont der VGH. Der Standort hänge von vielen Parametern wie der Topografie und der Flächenverfügbarkeit ab. Eine meterscharfe Abgrenzung sei somit gar nicht möglich. Solche Stationen könnten auch nicht an einer beliebigen Stelle errichtet werden, da sie „Teil eines übergreifenden, aus vielen Waben bestehenden Mobilfunknetzes sind“. Und das Merkmal der Ortsgebundenheit sei bei einer Mobilfunksendeanlage bereits erfüllt, „wenn sie an einem funktechnisch hierfür geeigneten Standort im Außenbereich errichtet werden soll, um das Angebot an Telekommunikationsdienstleistungen zu verbessern“. An der technischen Eignung des vorgesehenen Standorts bestünden keine Zweifel.

Froh ist man über diese Wertung bei der Deutschen Funkturm. Man gehe jetzt „von einer zeitnahen Erteilung der Baugenehmigung“ aus, sagt der Pressesprecher Benedikt Albers. Sobald diese vorliege, werde man „mit den Feinplanungen sowie bauvorbereitenden Maßnahmen starten“.