Arne Schönbohm hat sich vor Gericht gegen Aussagen in einer ZDF-Sendung gewehrt. Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Das Landgericht München hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil dem ZDF Aussagen aus einer Sendung von Jan Böhmermann untersagt. Das ist keine Zensur, sondern ein Hinweis, akkurater zu arbeiten, kommentiert unser Redakteur Christian Milankovic.

Ist das nun ein Sieg oder doch eher nicht? Arne Schönbohm, ehemals Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, hat vor Gericht in vielen Punkten Recht bekommen, eine Entschädigung bleibt ihm aber verwehrt.