Die Frau ist nach Ansicht eines Gutachters nicht in der Lage, ein Kind alleine zu versorgen. Foto: dpa/Stefan Sauer

Eine 28-Jährige hat ihre kleine Tochter zu heiß gebadet, das Kind stirbt an den Verbrühungen. Das Amtsgericht Greifswald hat die Frau wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Greifswald - Eine 28-jährige Frau, deren kleine Tochter nach einem heißen Bad an Verbrühungen starb, ist wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt worden. Das Amtsgericht Greifswald verhängte am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Amtsgericht folgte damit nicht dem Staatsanwalt, der nach dem Bericht eines psychiatrischen Gutachters vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung abrückte und auf fahrlässige Körperverletzung plädierte.

Die Frau ist nach Ansicht des Gutachters wegen einer leichten Intelligenzminderung nicht in der Lage, ein Kind alleine zu versorgen. Der Verteidiger schloss sich der Forderung des Staatsanwaltes an.

Das Jugendamt hatte der Frau und ihrem Ehemann die Auflage erteilt, sich gemeinsam um ihre beiden Kinder zu kümmern. Der Vater hatte kurz vor dem Unglück eine Arbeit in Hamburg angenommen und war zum Tatzeitpunkt nicht zu Hause.