Das Landgericht Stuttgart hat den ehemaligen Bordellbetreiber Jürgen Rudloff wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt.
Es war eine Entscheidung, die sogar die Forderung des Staatsanwalts übertroffen hat. Die 6. Wirtschaftsstrafkammer hat am Donnerstag den ehemaligen Betreiber des Paradise-Bordells Jürgen Rudloff wegen Steuerhinterziehung zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Eine Strafe in dieser Höhe kann nicht zu Bewährung ausgesetzt werden. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss Rudloff in Haft.
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