Bürger aus Jemen können von Deutschland keine schärfere Überwachung fordern. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
LEIPZIG - Drei Männer aus dem Jemen sind mit ihrer Klage gegen die Bundesrepublik wegen der US-Drohneneinsätze in ihrem Heimatland gescheitert. Eine entsprechende Entscheidung fällte jetzt das Bundesverwaltungsgericht (Az.: BVerwG 6 C 7.19). Die Leipziger Richter hoben damit ein anderslautendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster auf.
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