Doris König (Mitte), Vorsitzende des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgericht, verlas das Urteil. Foto: dpa/Uwe Anspach

Die AfD erleidet erneut eine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht: Sie hat kein Anrecht darauf, Bundestagsausschüsse zu leiten.

Es geht um die Spielregeln der Demokratie im Bundestag. Die AfD pocht darauf, in den Ausschüssen des Parlaments gleich wie die übrigen Fraktionen behandelt zu werden. Dann würde ihr auch zustehen, in einigen der Ausschüsse den Vorsitzenden zu stellen. Diese Ansicht hat das Bundesverfassungsgericht jetzt vom Tisch gewischt.

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