Seit Jahren wehrt sich die Partei gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Vor Gericht erleidet sie nun eine weitere Niederlage. Die AfD könnte allerdings noch ein Nicht- Zulassungsbeschwerde einlegen.
Der Verfassungsschutz darf die AfD-Bundespartei weiter beobachten, denn es bestehen Anhaltspunkte, dass die Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Zu diesem Schluss kam das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Köln aus dem März 2022. Was diese Entscheidung bedeutet.
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