Bei der Rückreise aus einem Risikogebiet ist ein Coronatest verpflichtend – und je nach Infektionsgeschehen weitere Einschränkungen. Die Bildergalerie zeigt eine Übersicht für ausgewählte europäische Länder. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Corona beeinflusst auch den Sommerurlaub 2021. Reisen in Länder mit hohen Infektionszahlen oder gefährlichen Virusmutanten sind nur erschwert möglich. Wir zeigen, welche Länder aktuell als Hochinzidenz-, Risiko- und Variantengebiete gelten.

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In den meisten Bundesländern sind die Sommerferien gestartet. Doch auch der Sommer 2021 wird von der Coronapandemie beeinträchtigt. Ganz unmittelbar spüren das Reisende anhand der Einschränkungen infolge der Ausweisung internationaler Risikogebiete. Die Liste ist auf der Website des Robert-Koch-Instituts (RKI) veröffentlicht. Am 23. Juli wurde sie zuletzt aktualisiert.

Grundsätzlich gilt: Man darf überall hinreisen und auch wieder nach Deutschland zurückkehren, aber bei der Rückkehr gelten unterschiedliche Regeln je nach Infektionsgeschehen. Das RKI hat die vergangenes Jahr eingeführte Kategorie der Corona-Risikogebiete mittlerweile ausdifferenziert.

Weiterhin ist der Wert von 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen für die Einstufung als Risikogebiet relevant. Für Hochinzidenzgebiete ist eine 7-Tage-Inzidenz von 200 maßgeblich. Dazu kommen mittlerweile sogenannte Variantengebiete, in denen die Beta, Gamma oder andere Mutationen vorherrschend sind, die hierzulande noch nicht dominieren.

Die folgende Karte zeigt, welches Land wie eingestuft ist. Sie können rein- und rauszoomen, um auch kleinere Länder zu erkennen. Die Länder Niederlande und Spanien gelten erst ab dem 27. Juli als Hochinzidenzgebiete.

Wer sich zehn Tage vor der Einreise in einem Risiko- oder Variantengebiet aufgehalten hat, muss sich elektronisch auf dieser Website registrieren und zudem bestimmte Beschränkungen in Kauf nehmen. Details regelt die Coronavirus-Einreiseverordnung.

Das sind die Regeln für Reiserückkehrer

Bei der Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet müssen ein negativer Coronatest, ein Impf- oder Genesenennachweis vorliegen. Zudem gilt grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht direkt nach der Rückkehr. Das gilt nicht für Geimpfte und Genesene. Alle anderen können die Quarantäne frühestens am fünften Tag nach der Einreise mittels aktuellem negativem Coronatest beenden („Freitesten“). Die Nachweise müssen jeweils ins Einreiseportal hochgeladen werden.

Wer aus einem einfachen Risikogebiet nach Deutschland kommt, muss spätestens 48 Stunden nach der Einreise ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder Genesenennachweis im Einreiseportal hochladen. Bis dahin gilt auch für diese Reisende eine Quarantänepflicht.

Rückkehr aus Virusvariantengebieten erschwert

Wer aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland kommt, muss sich vierzehn Tage in Quarantäne begeben und hat keine Möglichkeit, sich freitesten zu lassen. Damit will die Politik der Gefahr einer weiteren Verbreitung hochansteckender Varianten Rechnung tragen.

Die genannten Regeln gelten für Reisende. Nach Deutschland einreisende Pendler unterliegen teilweise anderen Regeln, die von den Bundesländern festgelegt werden. Baden-Württemberg beispielsweise nimmt Grenzgänger und Grenzpendler von der Test- und Nachweispflicht generell aus, sofern der Aufenthalt nicht länger als 72 Stunden dauert. Das Gleiche gilt für die Besuche von nahen Angehörigen.

Regeln in Zielländern beachten

Die genannten Regeln gelten für die Rückkehr nach Deutschland. Natürlich haben auch die Zielländer eigene Bestimmungen, die hier nicht im Detail aufgeführt werden können. Auch vor Kurztrips müssen Reisende sich daher informieren.