Die weltweite Reisewarnung gilt mindestens bis 14. Juni. Foto: dpa/Patrick Seeger

Den Osterurlaub hat das Coronavirus bereits auf dem Gewissen, jetzt muss auch der Pfingsturlaub dran glauben. Zumindest was Auslandsreisen angeht. Den Sommerurlaub will die Bundesregierung bei der Verlängerung der Reisewarnung aber noch nicht antasten.

Berlin - Die Bundesregierung hat die weltweite Reisewarnung für Touristen wegen der Coronavirus-Pandemie bis mindestens 14. Juni verlängert. Ein entsprechender Vorschlag des Auswärtigen Amts wurde nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch vom Bundeskabinett angenommen. Damit sind die Pfingstferien in einzelnen Bundesländern, aber noch nicht die Schulferien im Sommer betroffen, die erst ab 22. Juni beginnen.

Das Auswärtige Amt begründete die Verlängerung in der Kabinettsvorlage damit, dass „weiterhin mit starken und drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen“ sei. Die Reisewarnung gelte „bis auf weiteres fort, vorerst bis einschließlich 14. Juni 2020“.

Reisewarnung seit 17. März

Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) hatte am 17. März die Reisewarnung für alle touristischen Reisen ins Ausland ausgesprochen - ein beispielloser Schritt. Bisher gab es solche Warnungen nur bei einer Gefahr für Leib und Leben, vor allem für Kriegsgebiete wie Afghanistan oder Syrien. Eine Reisewarnung ermöglicht eine kostenlose Stornierung von bereits gebuchten Reisen.

Lesen Sie hier: Fast jeder Zweite lehnt Grenzöffnungen für Sommerurlaub ab

Zunächst war die Maßnahme bis Ende April befristet und wurde dann bis zum 3. Mai verlängert. Maas hatte bereits in den letzten Tagen mehrfach deutlich gemacht, dass sich keine Änderung der Gründe für die Reisewarnung abzeichne: „Eine normale Urlaubssaison mit vollen Strandbars und vollen Berghütten wird es diesen Sommer nicht geben können“, sagte er.

Die Entscheidung über den Sommerurlaub soll aber erst später fallen. In der Kabinettsvorlage aus dem Auswärtigen Amt heißt es, es werde vor dem 14. Juni überprüft, „wie dann weiter zu verfahren“ sei. „Die Entscheidung über eine Verlängerung der Reisewarnung muss im Zusammenhang gesehen werden mit den EU-Einreisebeschränkungen an den Außengrenzen, Quarantänebestimmungen in Deutschland bei Rückreise sowie den EU-Binnengrenzkontrollen.“ Diese Maßnahmen sollten in ihrer Gültigkeitsdauer aufeinander abgestimmt werden. Das Auswärtige Amt sei dazu mit den europäischen Partnern im Gespräch. Über die Verlängerung der Warnung hatte zunächst der „Spiegel“ berichtet.