Pro Kind zahlt die Bundesregierung Eltern 300 Euro – als einmaligen Corona-Kindergeldbonus. Foto: dpa/Matthias Hiekel

Die Bundesregierung zahlt Eltern einen einmaligen Corona-Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind. Doch wie und wann bekommen Familien das Geld? Und: Wer bekommt es nicht? Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Stuttgart - Alle kindergeldberechtigten Eltern sollen einen einmaligen Corona-Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind erhalten. Dieser soll automatisch ausgezahlt werden, ohne dass ein Antrag notwendig ist. Doch gut verdienende Eltern profitieren nur mäßig bis gar nicht von der Sonderzahlung. Stichwort: Familienlastenausgleich.

Wann und wie wird der Bonus ausgezahlt?

Viele Eltern erkundigen sich derzeit bei den Familienkassen, wann sie den Antrag für den Bonus stellen können. „Das ist aber nicht nötig“, sagt Christoph Löhr, Sprecher der Regionaldirektion der Agentur für Arbeit in Nordrhein-Westfalen. Auch die Agentur für Arbeit erklärt, dass die Familien zügig informiert und der Bonus mit dem Kindergeld automatisch kommt. Gesetzlich sei festgeschrieben, dass der Bonus mit dem laufenden Kindergeld überwiesen wird – im September mit 200 Euro und im Oktober mit 100 Euro. Nicht wie mitunter behauptet in zwei Zahlungen à 150 Euro. Der Anspruch soll auch für Kinder gelten, die in diesem Jahr noch geboren werden – und für Kinder, deren Kindergeldanspruch in den vergangenen Monaten seit Januar bereits erloschen ist oder bald erlischt. In diesen Fällen werde „zeitnah“ überwiesen, also zum Beispiel kurz nach der Geburt, sagt Löhr. Kindergeldanspruch gibt es grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Nachwuchses. Für Kinder in Ausbildung kann sich der Anspruch bis zum Alter von höchstens 25 verlängern.

Wird der Bonus von Hartz IV abgezogen?

Nein. Auf Sozialleistungen wird der Bonus nicht angerechnet. Allerdings wird der Zuschuss mit den Kinderfreibeträgen verrechnet. Dadurch sollen vor allem Familien mit kleineren Geldbeuteln erreicht werden. Einfache Faustregel: Je höher der Verdienst, desto weniger bleibt vom Bonus „hängen“.

Wie ist das mit den Freibeträgen?

Unabhängig vom Einkommen der Eltern, wird der Kinderbonus allen Familien ausgezahlt. Es ist aber ausdrücklich geregelt, dass die Zahlung der Einmalbeträge beim steuerlichen Familienleistungsausgleichs zu berücksichtigen ist. Der Familienleistungsausgleich regelt, dass die „steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung im gesamten Veranlagungszeitraum entweder durch die Freibeträge oder durch Kindergeld“ bewirkt wird. „Schafft“ das Kindergeld diese Abdeckung des Bedarfs nicht für den gesamten Veranlagungszeitraum und werden deshalb bei der Veranlagung zur Einkommensteuer die Freibeträge vom Einkommen abgezogen, so erhöht sich die nach Abzug eben dieser Freibeträge ermittelte tarifliche Einkommensteuer – um die Höhe des Kindergeldes. Die Corona-Kinderbonus-Zahlungen werden daher zusätzlich zum ohnehin gezahlten Kindergeld bei der Vergleichsrechnung mit den Kinderfreibeträgen hinzugezogen. Der Kinderbonus mindert somit eine mögliche steuerliche Entlastungswirkung – gegebenenfalls voll oder anteilig.

Gibt es dafür ein Beispiel?

Die Ehegatten Schneider haben dieses Jahr ein zu versteuerndes Einkommen von 90.000 Euro. Ohne Kinder würden Steuern in Höhe von knapp 20 486 Euro fällig. Mit einem Kind wird ein Kinderfreibetrag in Höhe von 7812 Euro abgezogen, so dass das zu versteuernde Einkommen auf 82.188 Euro sinkt und die Steuer dann noch rund 17 668 Euro ausmachen würde. Aber hier ist der Knackpunkt. Laut Einkommensteuergesetz wird auf diese errechnete Steuer noch das Kindergeld aus dem Jahr hinzugerechnet. Das beträgt im Jahr 2020 für das erste Kind 204 Euro monatlich (x 12 Monate = 2448 €). Somit ergibt sich eine Einkommensteuer für Familie Schneider in Höhe von 20 116 Euro. Das macht deutlich: Zwar wird Familie Schneider über das Kindergeld hinaus durch die Freibeträge am Ende der Rechnung noch etwas entlastet (in Höhe der Differenz zwischen der zu zahlenden Steuern von 20 486 € zu 20 116 € = 370 €). Es wird aber auch erkennbar, dass durch die Erhöhung des Kindergeldes um den Bonus von 300 Euro die steuerliche Entlastung nur noch 70 Euro ausmacht. Den Eheleuten Schneider wird das Geld zwar ausgezahlt, durch die Gegenrechnung im Rahmen des Familienleistungsausgleichs zahlen sie es im Ergebnis jedoch wieder fast komplett zurück.

Profitieren Eltern mit geringen Einkommen stärker?

Das Beispiel zeigt, dass bei geringen Einkommen der Kinderbonus stärker – bis voll – zu Geltung kommt. So profitieren zum Beispiel nicht verheiratete Eltern bei einem Einkommen von bis zu 33 900 Euro voll. Bei einem Einkommen ab 42 950 Euro wird der Bonus für Kinder in der Einkommenssteuer voll verrechnet, zwischen 33 900 Euro und 42 950 Euro anteilig. Bei verheirateten Eltern sind die doppelten Beträge heranzuziehen. Bis 67 800 Euro gibt es also keine, ab 85 900 Euro die volle, und bei Einkommen zwischen 67 800 Euro und 85 900 Euro eine anteilige Verrechnung.