Die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) will den Unternehmen in der Corona-Krise helfen. (Archivbild) Foto: picture alliance/dpa/Tom Weller

Wie Landesfinanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) verkündete, sollen Unternehmen in Baden-Württemberg mit weiteren Stundungen bei der Umsatzsteuer unterstützt werden. Außerdem wird die Nachweispflicht gelockert.

Stuttgart - Für Unternehmen in der Corona-Krise gibt es neue Steuererleichterungen. Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) teilte am Mittwoch in Stuttgart mit, neben zinslosen Stundungen von fälligen Steuerbeträgen und erlassenen Säumniszuschlägen sei es nun auch möglich, die Umsatzsteuervorauszahlung zu stunden. „Das hilft insbesondere dem umsatzstarken Handel, der derzeit teils gar keine Umsätze macht“, sagte Sitzmann.

Zudem gelte, dass bei einem Antrag auf Stundung von Steuern keine strengen Voraussetzungen für Nachweise mehr erfüllt werden müssen. Dies betrifft die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer. Wer sich Steuern stunden lässt, zahlt den Angaben zufolge keine Zinsen und muss auch keine Vollstreckung fürchten. Säumniszuschläge werden ebenfalls erlassen.