Foto: (Symbolfoto) Aleksandra Bakmaz/dpa

Eine Beerdigung an sich ist schon traurig. Doch die begrenzte Teilnehmerzahl aufgrund der Coronaverordnung tut doppelt weh.   

Bis Mittwoch durften in Baden-Württemberg ab einer Inzidenz über 100 lediglich dreißig  Menschen bei der Begleitung des Toten dabei sein. Einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart zufolge gilt diese Begrenzung nicht mehr – allerdings nur für die Evangelische Landeskirche Württemberg und ihre Kirchengemeinden. 

Wegen dieses Gerichtsbeschlusses verschickte das zuständige Ministerium  für Kultus, Jugend und Sport noch am selben Tag eine entsprechende Anweisung unter anderem an die kommunalen Landesverbände und Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften: „Bitte informieren Sie die Ihnen nachgeordneten Dienststellen.“ Was aber ist mit der katholischen Kirche, den Freikirchen und Menschen, die sich überhaupt nicht einer religiösen Institution verschrieben haben? 

Manuel Dorn, Bestatter des Instituts Arthur Dorn in Esslingen, zeigt sich verwundert über diesen Schreiben. Er freut sich für die Evangelische Landeskirche, wie er betont, aber die Reaktion des Ministerium empfindet er als „schwach“: „Bisher haben wir auf den Friedhöfen nicht unterschieden. Wir als Bestatter sind Dienstleister für alle.“ Derweil erklärt ein Ministeriumssprecher, das Land arbeite mit Nachdruck an einer Lösung, damit die Bestattungen aller Menschen  wieder gleich behandelt werde: „Es ist ja klar, dass dies einheitlich geregelt sein sollte.“