Die Anklage gegen den Fahrer, der am Olgaeck einen tödlichen Unfall verursacht haben soll, lautet auf fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und Verkehrsgefährdung.
Der Unfall war schrecklich, die Vorwürfe gegen den Mann, der ihn verursacht haben soll, wiegen schwer: Fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs sind die Vorwürfe, welche die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen den 43-Jährigen erhebt. Welches Strafmaß kann das im Fall einer Verurteilung nach sich ziehen? Ein Blick ins Strafgesetzbuch bringt die Antwort.
Den Tatbestand der fahrlässigen Tötung regelt der Paragraf 223. Dieser ist kurz und knapp gehalten: Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, kann zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verurteilt werden. Erst dieser Tage hat das Amtsgericht Stuttgart eine 71-jährige Frau wegen dieses Tatbestands zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sie hatte im Juni 2024 einen Unfall in Degerloch verursacht, bei dem ein Motorradpolizist ums Leben kam.
Neben der fahrlässigen Tötung wird im vorliegenden Fall noch die Gefährdung des Straßenverkehrs eine Rolle spielen. Das fällt unter die Regelungen des Paragrafen 315 c im Strafgesetzbuch. Im ersten Absatz ist beschrieben, dass es als Gefährdung gilt, wenn man unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss sonstiger berauschender Substanzen „nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen“. Dieser Paragraf kommt wohl in Betracht, da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, der Mann sei aufgrund eines „vorangegangenen Betäubungsmittel- und Arzneimittelkonsums zum Unfallzeitpunkt fahruntüchtig gewesen“. Auch hier sieht das Gesetz den Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafen vor.
Anwalt: Zweites Gutachten in Auftrag gegeben
Der Anwalt des Mannes hat ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben. Er veröffentlichte nach der Meldung der Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung ein ausführliches Statement, in dem unter anderem steht, der Fahrer habe am Tag des Unfalls keine Drogen oder Medikamente eingenommen. So sich Spuren von berauschenden Substanzen im Blut befunden hätten, sei „keinesfalls wissenschaftlich gesichert und damit erwiesen, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen den festgestellten Abbausubstanzen und dem Unfallgeschehen besteht“, so der Jurist.
Der Anwalt des Mannes schreibt zudem, dass der Fahrer den Unfall zutieftst bereue und ein vollumfängliches Geständnis ablegen werde. Der 43-Jährige war am 2. Mai kurz vor 18 Uhr an der Charlottenstraße bei der Haltestelle Olgaeck von der Fahrbahn abgekommen und auf die Mittelinsel geraten. Dort standen Personen und warteten auf das grüne Signal der Fußgängerampel. Der Wagen, ein Mercedes der G-Klasse, fuhr in die Menschen. Dabei wurde eine Frau so schwer verletzt, dass sie noch am Abend starb. Acht weitere Personen, darunter auch Kinder, wurden schwer verletzt. Laut den Ermittelnden wurde „weder eine überhöhte Geschwindigkeit noch aggressives oder riskantes Fahrverhalten“ festgestellt. Auch gehe die Polizei von „keiner „auffälligen und andere Verkehrsteilnehmer bewusst gefährdenden Fahrweise“ aus. Wodurch der Mann die Kontrolle verlor und nach links auf den Bordstein geriet, ist noch nicht geklärt.