Listenpreise haben fast alle europäischen Hersteller jahrelang untereinander ausgetauscht. Foto: dpa/Arnulf Stoffel

Nach unerlaubten Preisabsprachen mussten Hersteller Rekordbußgeld zahlen. Doch vor den deutschen Gerichten tun sich die Käufer schwer, Entschädigungen durchzusetzen.

Brüssel - Kunden, die vor Gericht Schadenersatz vom so genannten Laster-Kartell erstreiten wollen, haben einen weiteren Rückschlag erlitten. Das Landgericht Stuttgart wies jetzt die Schadenersatzklage eines Unternehmens gegen Daimler und MAN ab. In dem Fall mit einem Streitwert von 20,5 Millionen Euro ging es um den Kauf von über 2138 Lastwagen. Gegen die Entscheidung kann binnen eines Monats Berufung eingelegt werden. Nachdem die EU-Kommission im Sommer 2016 gegen Daimler, MAN und fast alle anderen europäischen Lastwagenhersteller ein Bußgeld von 2,93 Milliarden Euro wegen des unerlaubten Austausches von Kaufpreisen verhängt hatte, laufen zahllose Schadenersatzklagen gegen die Hersteller.

Export nach Nigeria

Der Kläger in dem Stuttgarter Fall ist eine Tochterfirma eines bekannten deutschen Bauunternehmens. Sie hat die Lastwagen nach Nigeria exportiert. Dies ist auch der Grund, warum die Klage abgewiesen wurde. Die Kammer hat entschieden, „dass ein Kartellschadensersatz bei Exporten in Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes nicht in Betracht komme“, sagte eine Gerichtssprecherin unserer Zeitung. Die Entscheidung der EU-Kommission hatte sich ausdrücklich auf die Geschäftspraktiken im EU-Binnenmarkt bezogen. Die Kammer erklärte, es gebe keine Hinweise darauf, dass die von der Kommission gerügten Kartellabsprachen bei Exportgeschäften eine Rolle gespielt haben.

Die Kommission hatte gerügt, dass die Hersteller von 1997 bis 2011 unter anderem die Preise ab Werk für einige typische Modelle von Nutzfahrzeugen mittleren und schweren Gewichts untereinander ausgetauscht haben. Es gab aber keinen Hinweis, dass die Hersteller die tatsächlich gezahlten Preise untereinander abgesprochen oder Märkte untereinander aufgeteilt haben. MAN war bei der Entscheidung der Kommission in den Genuss einer Kronzeugenregelung gekommen, weil das Unternehmen den Kartellfall ins Rollen gebracht hatte. Daher wurde MAN von der Zahlung des Bußgeldes in Höhe von 1,2 Milliarden Euro befreit. Die anderen Hersteller DAF, Daimler, Iveco, Volvo und Renault mussten zusammen 2,93 Milliarden Euro zahlen.

Sammelklagen stehen im Raum

Vor Gericht fällt es den Lkw-Käufern schwer, Schadenersatzansprüche gegen das Laster-Kartell durchzusetzen. Bei den Klagen bekamen zwar in einigen Fällen auch die Kläger Recht. Doch viele Urteile sind noch nicht rechtswirksam, in anderen Fällen muss erst noch ein zweites Verfahren geführt werden, bei dem es dann um die Schadenersatzhöhe geht. Es stehen auch Sammelklagen im Raum. Erst Anfang Februar hatte das Landgericht München eine Sammelklage abgewiesen, weil dabei ein professioneller Prozessfinanzierer mit im Boot ist.