Seit vier Jahren tut sich nichts in der Nürtinger Schafstraße 2, wo ein Brand 2020 zwei Todesopfer gefordert hatte. Inzwischen ist die Brandruine einsturzgefährdet. Der Eigentümer stemmt sich mit allen juristischen Mitteln gegen den von der Kommune verfügten Abriss.
Auch fast vier Jahre nach dem verheerenden Brand in dem Gebäude Schafstraße 2 in Nürtingen, bei dem zwei Menschen starben, geht der Streit um die Zukunft der einsturzgefährdeten Brandruine weiter. Im Juni 2023 erließ die Stadtverwaltung eine Abrissverfügung, nachdem die Verwaltung zweieinhalb Jahre lang vergeblich versucht hatte, mit dem Hauseigentümer eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gegen diese Verfügung legte der Eigentümer Widerspruch ein und ließ sämtliche Fristen, die die Stadtverwaltung stellte, verstreichen.
Entscheidung über Eilantrag muss abgewartet werden
Schließlich kündigte die Kommune an, sie werde den Abbruch der Ruine selbst in Auftrag gegeben, sollte das Gebäude bis zum 17. September noch nicht abgebrochen sein. Dagegen stellte der Eigentümer einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart, teilt die Kommune mit. Das Gericht habe die Stadt angewiesen, bis zu seiner Entscheidung diese Vollstreckungsmaßnahmen vorerst auszusetzen.
Der Eigentümer begründet laut Kommune seinen Eilantrag damit, dass er das Gebäude für eventuell notwendige Gutachten erhalten müsse. Oberbürgermeister Johannes Fridrich betrachtet dies als Verzögerungstaktik: „Seit fast vier Jahren steht das Haus zerstört da, da hätte man längst die Gutachten einholen können,“ erklärt der Jurist. Nicht nur zahlreiche Fristen ließ der Eigentümer bei der Stadt, dem Regierungspräsidium und dem Verwaltungsgericht verstreichen, was die Verfahren immer weiter verzögerte, „selbst die Festsetzung von Zwangsgeld, eine Anordnung der sofortigen Vollziehung und den Versuch der außergerichtlichen Einigung ignorierte der Eigentümer“, teilt die Kommune mit. Stattdessen habe der Eigentümer gegen jeden Bescheid der Stadt Rechtsmittel eingelegt.
„Man kann es mittlerweile niemandem mehr erklären, warum eine Ruine seit fast vier Jahren den Gehweg blockiert, damit niemand gefährdet wird,“ kommentiert Fridrich den Umstand, wonach der Gehweg vor der Brandruine mit einem Bauzaun abgeschrankt ist, weil von dem maroden Gebäude Lebensgefahr durch herabfallende Teile ausgeht. Bis wann das Gericht über den besagten Eilantrag entscheiden wird, ist bisher nicht bekannt.