Ist der Fördertopf nicht vorher schon leer, können Autofahrer noch bis Ende 2025 die E-Auto-Umweltprämie beantragen. Foto: picture alliance/dpa//Zacharie Scheurer

Bis zu 9000 Euro Zuschuss erhalten Autofahrer, wenn sie sich für den Kauf eines neuen E-Autos entscheiden. Ganz einfach ist das allerdings nicht – eine Übersicht.

Berlin - Die Klimaziele des Bundes machen es möglich: Um bis 2030 möglichst 10 Millionen E-Autos auf den Straßen zu haben, ist der 2016 eingeführte Umweltbonus noch einmal um eine Innovationsprämie erhöht worden. Ist der Fördertopf nicht vorher schon leer, können Autofahrer so noch bis Ende 2025 den Zuschuss beantragen. Und das funktioniert so:

Modell aussuchen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Internetseite eine Liste förderfähiger Fahrzeuge hinterlegt. Bei bis zu 40 000 Euro für das Basismodell gibt es insgesamt 9000 Euro. Liegt der Grundpreis zwischen 40 000 und 65 000 Euro, gibt es noch 7500 Euro dazu, darüber hinaus wird nicht gefördert.

Auto kaufen: Hier ist darauf zu achten, dass auf der Rechnung des Händlers der Herstelleranteil an der Förderung ausgewiesen ist. Dies ist für die Gewährung der Förderung wichtig. Die eigentliche Fördersumme teilen sich Hersteller und Bund. Beträgt der Netto-Listenpreis eines Fahrzeugs beispielsweise 39 000 Euro, fördert der Bund den Kauf mit 6000 Euro, die später direkt an den Halter ausbezahlt werden. „Der Anteil des Herstellers am Umweltbonus beträgt dann 3000 Euro, die auf der Rechnung erst einmal als Mindestnachlass abgezogen werden“, erklärt Marcus Weller vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).

Antrag online ausfüllen: Der eigentliche Antrag muss online gestellt werden. Dies kann der Käufer und spätere Halter selbst machen oder es dem Autohändler überlassen. Überlässt der Käufer die Antragstellung dem Händler, sollte er sich vergewissern, dass alle Angaben korrekt sind und der Antrag nicht zu früh abgeschickt wurde. „Wenn etwa der Antrag vor der Zulassung gestellt wird oder der Käufer gar nicht der Halter ist, wird das vermutlich einen Ablehnungsbescheid zur Folge haben“, warnt Markus Schäpe, Leiter der Juristischen Zentrale des ADAC. Der Umweltbonus wird immer nur an denjenigen, auf den das Fahrzeug zugelassen wird, ausgezahlt. Angefügt werden muss dem Antrag eine Kopie der Fahrzeugrechnung, auf der die einzelnen Posten wie Herstelleranteil und Sonderausstattungen klar aufgelistet sein müssen. „Alle Positionen müssen zudem exklusive der Mehrwertsteuer ausgewiesen sein“, erklärt Weller. Seit der Bund die Fördersumme erhöht hat, habe auch die Zahl der Anträge zugenommen: „Wartezeiten von drei Monaten und mehr sind nicht ungewöhnlich.“

BAFA-Liste förderfähiger Autos unter http://dpaq.de/17HP9