Seit Januar dieses Jahres gelten Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge in der Landeshauptstadt. Foto: Symbolbild: dpa - Symbolbild: dpa

Die Deutsche Umwelthilfe will mit einer Beugehaft erreichen, dass das flächendeckende Fahrverbot für Euro-5-Diesel kommt.

Stuttgart (dpa/lsw) Im Streit um Fahrverbote hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung einen Antrag auf Zwangshaft gestellt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte am Dienstag den Eingang am Vortag.

Die Organisation beantragt demnach Gefängnishaft für bis zu sechs Monate sollte das vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom Juli 2017 nicht umgesetzt werden. Demnach muss der Stuttgarter Luftreinhalteplan auch zonale Fahrverbote für Euro-5-Diesel in der bereits existierenden Umweltzone enthalten. Bislang ist dies nicht vorgesehen.

Seit Januar dieses Jahres gelten Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge in der Landeshauptstadt. Die DUH möchte nach eigenen Angaben die schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) erreichen.

Die DUH will das Gericht dazu bewegen, Zwangshaft anzudrohen und im Fall fortdauernder Untätigkeit diese in einem weiteren Verfahren anzuordnen. Der Antrag ist dem Land zugestellt worden, das laut Verwaltungsgericht vier Wochen für eine Stellungnahme Zeit hat. Für einen Gefängnisaufenthalt könnten bei Erfolg der Antragsteller Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), Innenminister Thomas Strobl (CDU) und der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer in Betracht kommen.