Ein Griff in die Gemüsekiste: Dass sich Coronaviren über frische Lebensmittel übertragen, ist eher unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. Foto: dpa/Jens Büttner

Die Sorge vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus wächst bei vielen Menschen. Wie kann man sich im Alltag schützen – etwa beim Einkauf von Lebensmitteln im Supermarkt oder auf dem Markt?

Stuttgart - Die Zahl der Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus steigt weiter an, in Baden-Württemberg waren am Sonntagabend laut Sozialministerium mehr als 4300 Menschen mit dem Erreger infiziert. Mit der zunehmenden Anzahl der Fälle wächst bei vielen auch die Unsicherheit: Wie kann ich mich gut vor einer Ansteckung schützen? Etwa beim Einkauf im Supermarkt oder auf dem Markt? Und was ist eigentlich mit Lebensmitteln? Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.

Wie überträgt sich das neuartige Coronavirus generell?

Ganz grundsätzlich werden die Viren vor allem durch Tröpfcheninfektionen übertragen. Also: Wenn jemand einem sehr nahe kommt, hustet, niest oder feucht ausatmet, können Viren übertragen werden und in die eigenen Atemwege gelangen. Es ist deshalb laut Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung besonders wichtig, sich regelmäßig und gründlich die Hände zu waschen, nicht ins Gesicht zu fassen und ein bis zwei Meter Abstand zu anderen Menschen zu halten.

Nach einer neuen Studie aus den USA können neuartige Coronaviren (Sars-CoV-2) als Schwebeteilchen sogar eine gewisse Zeit lang in der Luft bleiben. Die Studie wurde veröffentlicht im „New England Journal of Medicine“. Experten weisen aber darauf hin, dass Speicheltröpfchen in der Realität im Gegensatz zu Schwebeteilchen sehr schnell zu Boden sinken, nachdem jemand zum Beispiel gehustet hat.

Kann man sich auch über Oberflächen anstecken?

Es ist durchaus denkbar, dass Speicheltröpfchen von einer infizierten Person auf einer Oberfläche haften bleiben – etwa an einer Türklinke –, jemand diese Oberfläche kurz danach berührt und sich dann beispielsweise mit den Händen ins Gesicht fasst. So könnten Viren auf die Schleimhäute von Nase oder Augen gelangen – und es könnte zu einer Ansteckung kommen. Man spricht dann von einer Schmierinfektion. Gesundheitsexperten zufolge kommt es dabei aber auf die Menge der Viren an. „Aufgrund der relativ geringen Stabilität von Coronaviren in der Umwelt ist dies nur in einem kurzen Zeitraum nach der Kontamination wahrscheinlich“, heißt es vom Bundesinstitut für Risikobewertung.

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Die bislang noch nicht durch ein Review-Verfahren geprüfte Studie aus den USA zeigt aber, dass das neuartige Coronavirus grundsätzlich bis zu vier Stunden lang auf Kupferoberflächen infektiös bleiben kann, bis zu einen Tag lang auf Pappkarton und sogar zwei bis drei Tage auf Edelstahl und Plastik. Die Stabilität der Viren hängt dabei von der Menge und von den Umweltbedingungen ab: Bei Kälte und Feuchtigkeit halten sie sich den Erkenntnissen zufolge besser. „Im Allgemeinen sind humane Coronaviren nicht besonders stabil auf trockenen Oberflächen“, so das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

Und was ist mit Lebensmitteln?

Es sei unwahrscheinlich, dass importiere Waren wie importierte Lebensmittel oder andere Produkte wie Spielwaren, Computer oder Kleidung Quelle einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus sein könnten, heißt es vom Bundesinstitut für Risikobewertung. Es gebe derzeit keine Fälle, bei denen nachgewiesen ist, dass sich Menschen etwa über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel oder durch importierte Gegenstände mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben. Auch für andere Coronaviren sind demnach keine Berichte über Infektionen durch Lebensmittel oder den Kontakt mit trockenen Oberflächen bekannt.

Theoretisch wäre es denkbar, dass eine infizierte Person im Supermarkt in einen Gemüsekorb greift und dort dann Tröpfchen mit Viren haften bleiben. Würde jemand anderes unmittelbar danach nach dem Gemüse greifen, wäre eine Übertragung theoretisch denkbar. Auch diese Art von Schmierinfektion ist aber unwahrscheinlich, es müsste zudem eine größere Menge an Viren transportiert werden. Wer sich an Hygienemaßnahmen hält, senkt das Risiko für einen solchen Fall.

Sollte man Lebensmittel trotzdem anders behandeln?

Grundsätzlich sollten laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beim Umgang mit Lebensmitteln einfach die allgemeinen Regeln der Hygiene beachtet werden – also regelmäßiges Händewaschen und Hygieneregeln bei der Zubereitung von Lebensmitteln. Dazu gehört einerseits, frische Lebensmittel wie Gurken, Tomaten oder Salat gründlich abzuwaschen und so gegebenenfalls darauf haftende Viren abzuspülen. Heißes Wasser ist dabei besonders hilfreich – Einfrieren von Lebensmitteln hilft dagegen wohl eher nicht. Denn bisherigen Erkenntnissen zufolge sind die Viren hitzeempfindlich. „Das Infektionsrisiko kann durch das Erhitzen von Lebensmitteln zusätzlich weiter verringert werden“, heißt es vom BfR.

Warum und wie helfen Seife oder Spülmittel?

Das neuartige Coronavirus Sars-CoV-2 ist wie manch andere Viren auch von einer schützenden Lipid-Membran ummantelt – also einer Fettschicht –, auf der Eiweiße sitzen. Durch fettlösende Substanzen, die in Seifen, Spül- oder Waschmittel enthalten sind, kann diese schützende Membran beschädigt und das Virus inaktiviert werden. Nicht nur Seife kann das Virus unschädlich machen: „Das gilt auch dann, wenn im Geschirrspüler das Geschirr mit 60 Grad Celsius oder höherer Temperatur gereinigt und getrocknet wird“, heißt es vom BfR.

Wie sieht es mit einer Übertragung über das Trinkwasser aus?

Eine Übertragung des Coronavirus über die öffentliche Trinkwasserversorgung kann nach Einschätzung der Gesundheitsbehörden der Länder nach dem derzeitigen Kenntnisstand ausgeschlossen werden.

Welche Vorsichtsmaßnahmen helfen noch, um sich vor einer Ansteckung zu schützen?

Auch hier gilt: Wer sich an die allgemeinen Hygieneempfehlungen hält, kann das Risiko vor einer Ansteckung verringern. Neben dem regelmäßigen, mindestens 20-sekündigen Händewaschen gilt es etwa auch, nicht direkt in die Hände zu husten oder zu niesen und aufs Händeschütteln mit anderen zu verzichten.

In Baden-Württemberg gelten wie bundesweit nun strikte Schutzmaßnahmen. Nur zwei Menschen dürfen noch zusammen draußen unterwegs sein – es sei denn, es handelt sich um mehrköpfige Familien und Menschen, die gemeinsam in einem Haushalt leben. Zudem muss in der Öffentlichkeit ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Grundsätzlich darf die Wohnung aber noch verlassen werden – für Sport, einen Spaziergang, für Arztbesuche oder Einkäufe. Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens gelten zunächst für zwei Wochen.