Das Stuttgarter Landgericht hat einen 29-Jährigen zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er in Kirchheim (Kreis Esslingen) eine arglose Passantin mit einem Messer angegriffen hat.
Das Stuttgarter Landgericht verurteilte am Mittwoch einen 29-Jährigen zu einer Haftstrafe von sechs Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Nach Überzeugung der Richterinnen und Richter hat der Mann am Nachmittag des 14. März dieses Jahres in einem Kirchheimer Wohngebiet eine junge Frau von hinten angegriffen und auf sie eingestochen. Dabei wurde das Opfer schwer verletzt. Glücklicherweise bestand keine akute Lebensgefahr.
Bei dem Urteil stützte sich die Schwurgerichtskammer vor allem auf molekulargenetische Spuren, die die Kriminaltechniker der Polizei gesichert hatten. An dem Messer wurden deutliche DNA-Spuren des Angeklagten und des Opfers festgestellt. Gefunden wurde die Waffe in einer Kirchheimer Flüchtlingsunterkunft unweit des Tatorts, in der der Mann bis zu seiner Festnahme lebte. An seiner Kleidung wurden zudem Hautabriebe der Frau genau an den Stellen gefunden, mit denen er das Opfer umfasst hatte. „Die Kammer ist der festen Überzeugung, dass Sie die Tat begangen haben“, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann in Richtung des Angeklagten. Unklar blieb jedoch sein Motiv.
Angeklagter leugnet den Angriff
In der Urteilsbegründung hieß es, der 29-Jährige habe den Tod der Frau, die ein Zufallsopfer gewesen sei, billigend in Kauf genommen. Rechtlich schätzte die Kammer den Angriff jedoch anders ein als die Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung unter anderem wegen versuchten Mordes sowie eine Haftstrafe von neun Jahren gefordert hatte. Das Gericht hielt dem 29-Jährigen zugute, dass er von der Frau abgelassen hat, als die laut um Hilfe geschrien hatte, und wertete die Attacke als gefährliche Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte bestritt, mit der Tat überhaupt etwas zu tun zu haben. „Ich war das nicht“, ließ er zum Prozessauftakt Mitte November über seinen Pflichtverteidiger mitteilen und rückte davon trotz Vermittlungsversuchen des Anwalts nicht ab. Der 29-Jährige gab an, den Tattag in seinem Zimmer verbracht zu haben. Das Messer habe er nur zum Kochen verwendet, möglicherweise hätten es aber seine Mitbewohner für andere Zwecke benutzt. Dies hielt das Gericht für eine Schutzbehauptung. Die Polizei kam rund einen Monat nach der Attacke auf die Spur des Mannes, der zu diesem Zeitpunkt wegen zwei Einbrüchen in eine Kirchheimer Bank in Untersuchungshaft saß.
Opfer leidet weiter unter den Folgen des Angriffs
Gegenüber einem psychiatrischen Gutachter gab der aus Afghanistan stammende Mann an, er sei wegen seiner aussichtslosen Situation in Europa frustriert gewesen. Er war Ende 2024 nach Deutschland gekommen, nachdem sein Asylantrag in Frankreich abgelehnt worden war. Er wünschte sich, in seine Heimat zurückkehren zu können. Um seine Abschiebung zu erzwingen, wollte er etwas Kriminelles tun und stieg in die Bankfiliale ein, gab er laut dem Bericht an.
Der brutale Messerangriff, der mitten am Tag geschah, hatte in Kirchheim große Unruhe ausgelöst. Zumal der schmale Fußweg zwischen der Senefelder- und der Henriettenstraße, wo der 29-Jährige mit einem Einhandmesser gegen 15.45 Uhr wuchtig zustach, wegen eines nahe gelegenen Kindergartens von vielen Familien genutzt wird. Die Frau erlitt sechs tiefe Stichverletzungen an Arm, Schulter und Oberschenkel. Dennoch war sie noch in der Lage gewesen, mit ihrem Handy die Polizei zu alarmieren.
In dem Prozess hatte auch das inzwischen 28-jährige Opfer ausgesagt. Sie habe gehört, wie plötzlich von hinten eine Person angerannt kam, dann sei sie niedergedrückt worden. Bis heute wirken sich die körperlichen und psychischen Folgen des Angriffs auf ihren Alltag aus. Vieles, was früher selbstverständlich war, könne sie heute nicht mehr tun. Sie habe auch tagsüber Angst, allein unterwegs zu sein, sagte sie.