„Ich bin kein Berufsverbrecher“: Der Entführer und Mörder des kleinen Joachim legt im Mai 1958 ein Geständnis ab. Foto: SV-Bilderdienst/Max Scheler

Es ist der erste Fall einer Kindesentführung in der Bundesrepublik – der Kidnappingfall von 1958 in Degerloch. Die Polizei machte Fehler, der Täter war gnadenlos. [Plus-Archiv]

Es brodelt im Kessel, und der Kommentator der Stuttgarter Zeitung richtet im Mai 1958 deutliche Worte an die Ermittler. Ein Kind als Verbrechensopfer – und die Polizei versagt! „Der Fall Joachim Göhner ist ein Fall der Kindesentführung, wie wir ihn in Stuttgart überhaupt noch nie und in Westdeutschland in den dreißiger Jahren nur einmal erlebt haben. Dies ist eine gewisse (wenn wir so sagen wollen und dürfen) Entschuldigung für manches, was uns in den letzten drei Wochen nicht gefallen hat. Die Aufklärung eines Kidnapper-Verbrechens benötigt, wie die Erfahrungen in Amerika beweisen, Spezialisten, die wir nicht haben, weil wir sie – glücklicherweise – nicht gebraucht haben. Wir sind überzeugt, dass die Kriminalpolizei alles tut, um den oder die Verbrecher zu finden. Aber ebenso deutlich stellen wir fest: Wir sind kritisch geworden.“