Wenn die Spuren eines Mordfalls erkalten und sich über Jahrzehnte hinziehen, verstehen Angehörige die Welt nicht mehr. Der Tod einer 35-Jährigen in Sindelfingen wird 27 Jahre später sogar ein zweites Mal gerichtlich aufgerollt.
Sie hatte eigentlich wieder ihren „Trott gefunden“, sagt Nicola Moser. In ihrem 2500-Einwohner-Dorf im Tiroler Bezirk Kufstein, auf ihrem Hof inmitten von Almen und Berggipfeln, ist die 65-Jährige wieder weit weg von Stuttgart, das sie über neuneinhalb Monate manchmal jede Woche aufsuchen musste. An 30 Tagen ist am Landgericht der gewaltsame Tod ihrer Schwester Brigitta, der 25 Jahre lang ungeklärt geblieben war, verhandelt worden – bis zum Mordurteil im Juli 2021. Ein langer Schatten. Doch nun, während sie ihre Landwirtschaft vor dem ersten Schnee winterfest macht, soll alles wieder von vorn losgehen.
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Die 1. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts rollt den Sindelfinger Mordfall von 1995 in einem Revisionsverfahren erneut auf. Am Mittwoch, 30. November, ist der Auftakt. Alle wichtigen Zeugen der ersten Prozesses werden in den nächsten Monaten noch einmal befragt – der Vorsitzende Richter Joachim Holzhausen hat aber auch neue Zeugen im Visier.
Dabei drohte der Cold Case überhaupt ungeklärt zu bleiben. Zum Glück habe die Familie nie nachgelassen, immer wieder Ermittlungen einzufordern, sagt Nicola Moser: „Das bestärkt hoffentlich auch andere Angehörige, sich nicht abspeisen zu lassen, nicht die Flinte ins Korn zu werfen.“ Was aber können Angehörige überhaupt tun, wenn polizeiliche Ermittlungen von einer Sackgasse in die nächste führen?
Tödliche Stiche vor Augenzeugen
Am 14. Juli 1995 gegen 23.40 Uhr war Brigitta Jacobi, so der volle Name der 35-Jährigen, in der Tilsiter Straße beim Breuningerland in Sindelfingen auf offener Straße niedergestochen worden. Die im Stuttgarter Westen lebende Künstlerin, die im Nebenerwerb bis spätnachts in einer Modefirma jobbte, war auf dem Heimweg zur letzten S-Bahn. Sie starb vor den Augen zweier US-Reservisten, die gerade mit ihrem Auto vorbeifuhren. Obwohl sie dem Täter ins Auge schauten und der Polizei detaillierte Beschreibungen lieferten, konnte der entkommen - und 25 Jahre lang unerkannt bleiben.
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25 lange Jahre – und dabei hätte der Fall womöglich schon wenige Tage später geklärt werden können. Weil derjenige, der nunmehr für den Mord verurteilt wurde, damals als scheinbar unwichtiger Zeuge durchging. „Es war unheimlich wichtig, dass nun deutlich wurde, was so alles schief gelaufen ist bei der Polizei“, sagt Nicola Moser. Bis heute sind nicht alle Fragen geklärt, vieles bleibt lückenhaft, manches widersprüchlich.
Bemerkenswerter Abstieg eines Managers
Der Mann, der laut Urteil sein Opfer mit 24 Stichen traktiert und getötet hat, mutmaßlich mit einem unscheinbaren vierkantigen Dorn einer Einschlagrohrschelle, nimmt sich das Recht zu schweigen. Und das Urteil von 2021 erfolgreich anzufechten.
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Hartmut M. ist über 70, Jahrgang 1950, und hat einen bemerkenswerten Abstieg hinter sich. Zur Tatzeit hatte der Vorzeigemanager den Computerkonzern Digital Equipment verlassen, hatte Vorstandsposten beim Rudersberger Fenster- und Türenhersteller Weru und bei Porzellanhersteller Rosenthal in Oberfranken vor sich. Noch heute sagen einstige Mitarbeiterinnen, Hartmut M. sei fachlich höchst kompetent und ein angenehmer Vorgesetzter gewesen. Der aus Norddeutschland stammende Kaufmann lebte seit Ende 1991 von seiner ersten Frau getrennt, baute sich 1998 mit seiner zweiten Frau ein Familienleben in Oberfranken auf. Wo der biedere Finanzfachmann, der am Porzellan scheiterte und sich dann mit eigenen Firmen versuchte, mit seinem zweiten Gesicht erstmals auffiel.
Ein Frauenkiller und Shell-Erpresser
Auf der Rückfahrt aus Ungarn nahm Hartmut M. am 28. September 2001 die 51-jährige Magdalene Heinrich mit. Die Geschäftsfrau aus dem Raum Schwäbisch Hall war bei einem Landfrauenausflug an der österreichisch-ungarischen Grenze abgewiesen worden. Ihr Pass war abgelaufen. Hilfesuchend hatte sie sich an einen freundlichen Ford-Galaxy-Fahrer gewandt. Für die Frau endete die Hilfe in einem Waldstück in Oberfranken – mit durchschnittener Kehle.
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Hartmut M. wurde dafür 2004 vom Landgericht Bayreuth freigesprochen, dann in einem Revisionsprozess 2007 vom Landgericht Würzburg zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Richter hatten mangels eindeutiger Beweise auf Totschlag erkannt und einen weiteren spektakulären Fall eingepreist: Hartmut M. war fünf Monate nach dem Bayreuther Freispruch als Erpresser des Shell-Konzerns erneut verhaftet worden. 2004 hatte er als „Garibaldi“ vier Millionen Euro gefordert. Bis 2016 saß Hartmut M. in Hamburg-Fuhlsbüttel ein.
Viele Spuren führen ins Nichts
Man kann nicht sagen, dass die Polizei, anfangs mit einer Soko, später mit anderen Cold-Case-Ermittlern, nicht vieles versucht hätte, den Mörder von Brigitta Jacobi doch noch aufzuspüren. Doch die DNA mochte bei den Verdächtigen nicht passen, und die DNA von Hartmut M. blieb unauffällig. Seine Daten mit veralteten Maßstäben sowie die Spuren vom Tatort entsprachen nicht den heute üblichen Standards. Und dann war da die Sache mit den zwei Autos am Tatort: Die US-Zeugen sahen den Täter in einem gelben Handwerkerauto verschwinden, vier anderen Zeugen war ein geparkter schwarzer Honda CRX aufgefallen. Einen, wie Hartmut M. ihn damals besaß. Das Rätsel um die Autos blieb ungelöst.
„Ohne meine Tochter Anne hätten wir wohl schon aufgegeben“, sagt Nicola Moser. In Berlin hatte die Nichte des Opfers den Anwalt Mario Seydel aufgespürt, der sich mit einem Privatermittler um alte Fälle kümmert. In Berlin hat Mutter Nicola ihre Wurzeln, ehe die Jacobis in den Raum München umzogen und dann getrennte Wege gingen. Nicola gründete ihre Familie in Tirol, Schwester Brigitta zog nach Stuttgart an die Kunstakademie.
Und plötzlich werden wieder Kisten ausgepackt
Vielleicht ist es eine Legende, dass es die Familie war, die 2017 alles noch einmal ins Rollen brachte. Der lange Schatten der „Britt“, wie Nicola Moser ihre Schwester nennt – er lag an allen Geburts- und Feiertagen über der Familie. Augenfällig ist jedenfalls, dass die Polizei in jenem Jahr ihre Ermittlungen wieder aufnahm. 20 alte Kisten und 150 Aktenordner, nicht vollständig, durcheinander, wurden aus Beständen der alten Landespolizeidirektion in die neue Zuständigkeit des Polizeipräsidiums Ludwigsburg zu einem neuen Fallpaten verfrachtet. Augenfällig auch, dass eine neue Ermittlungsleiterin im September 2019 noch immer ungeöffnete Kisten vorfand, nachdem die Redaktion der TV-Sendung „Aktenzeichen XY” beim Präsidium nach dem Fall Brigitta Jacobi angefragt hatte.
Jedenfalls wurden plötzlich DNA-Spuren mit Nachdruck neu untersucht. Und plötzlich wurde ein gewisser Hartmut M. mit einer Sicherheit von eins zu 24 Billionen auf Fingernägeln des Opfers identifiziert. Das Problem: Hartmut M., der laut gefälschtem dänischen Pass Dr. Feldmann hieß, als er im Februar 2020 in einer Laubenkolonie in Hamburg verhaftet wurde, schwieg beharrlich. Auch vor Gericht, bis zum Schluss.
Brief an die Ehefrau
Würde es wirklich keine Erklärung für den Tod ihrer Schwester geben? „Wenn es jemand weiß, dann vielleicht die Ehefrauen“, sagt Nicola Moser. Während des Prozesses hatte sie sich mit handgeschriebenen Briefen an die Ex-Frauen von Hartmut M. gewandt. „Ich kann nur erahnen, wie belastend die Situation für Sie sein muss“, schrieb sie. Aber: „Ihre Aussage wäre für uns von großer Bedeutung, um eventuelle Beweggründe und die Persönlichkeit Ihres Mannes aufzudecken.“ Sie wisse selbst nicht, ob sie in einer ähnlichen Situation darüber sprechen könnte. Und doch: „Es wäre uns sehr geholfen und vielleicht in Zukunft auch anderen.“
Angehörige von Beschuldigten haben laut Paragraf 52 der Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht und müssen sich nicht der belastenden Situation einer Aussage vor Gericht aussetzen. So hat auch Nicola Moser keine Antwort bekommen. „Es war aber einen Versuch wert“, sagt sie.
Ohne Mordmerkmal würde die Tat verjähren
Für sie war es die Anstrengung wert, den ersten Prozess von Anfang bis Ende als Nebenklägerin mit Anwalt und Privatermittler durchzustehen. „Dazu braucht man aber Unterstützung und die richtigen Leute an der Hand“, sagt die 65-Jährige. Vor allem habe sie es positiv überrascht, „wie viele Menschen sich beim Prozess in Stuttgart an den Fall erinnert und uns angesprochen haben“.
Die Kammer des Landgerichts unter dem Vorsitzenden Richter Norbert Winkelmann hat im Juli 2021 auf Mord erkannt. Sexueller Sadismus, wie ihn die Familie angesichts einer entsprechenden gewaltpornografischen Bildersammlung bei Hartmut M. vermutet, sah die Kammer nicht als Tatmotiv. Für das Gericht war Heimtücke das entscheidende Mordmerkmal. Das war der eigentliche Knackpunkt des Cold-Case-Prozesses: Ohne Mordnachweis wäre die Tat verjährt, das Verfahren eingestellt worden. Und das ist auch weiterhin möglich: Der Bundesgerichtshof hat im Revisionsverfahren das Urteil inzwischen aufgehoben. Eine andere Strafkammer solle die „Voraussetzungen der Mordmerkmale der Heimtücke und niedrigen Beweggründe eingehend prüfen“.
Und das ist es auch, was Nicola Moser inmitten von Almen und Berggipfeln nicht wieder zur Ruhe zurückbringt. Das Schicksal ihrer Schwester und die jetzt 27 Jahre danach – es nimmt einfach kein Ende. Aber sie wird wieder nach Stuttgart kommen. Diesmal aber „wahrscheinlich nur sporadisch“.
Ermittlungsfall Cold Case
Die Lehren
Mord verjährt nicht – doch wie sieht es mit der Aufklärung aus, wenn über Jahre alle heißen Spuren erkalten und der Fall zu einem Cold Case wird? Zwar werden alte ungeklärte Mordfälle immer wieder aufgerollt. Doch in der Praxis zeigt sich, dass die Fallpaten diese Arbeit oft nebenher erledigen müssen. Bei tagesaktuellen Verbrechen werden die Akten beiseite gelegt. Schon lange fordern Experten der Kripo, hier hauptamtliche Spezialisten zu beschäftigen, die sich nur um die Altfälle kümmern. Beim Landeskriminalamt wurde eine logistische Unterstützung eingerichtet – doch die Ermittlungsarbeit bleibt bei den Präsidien. Eine Personalfrage.
Die Fehler
Womöglich hätte der Mordfall Brigitta Jacobi auch früher geklärt werden können. Zwei Beamte der Soko sollten die Halter von Böblinger Honda CRX überprüfen, von denen einer am Tatort gesehen worden sein soll. Hartmut M. gehörte dazu – und gab als Alibi an, zur Tatzeit bis nach Mitternacht mit einem früheren Kollegen in einem Biergarten im Siebenmühlental gewesen zu sein. Weil er ohnehin nur Zeuge galt, genügten dem Beamten ein Anruf bei dem Bekannten. Die Plausibilitätsprüfung, ob das Lokal so spät überhaupt noch offen hat, unterblieb. Auch Angaben zum angeblichen Wohnsitz des Honda-Halters blieben ungeprüft.
Das Rechtsmittel
Gegen ein Mordurteil kann Revision eingelegt werden. Darüber entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH). Der hat das in diesem Fall getan – und das Urteil der 19. Strafkammer des Landgerichts vom 7. Juli 2021 aufgehoben. Zwar sei die festgestellte Täterschaft des Angeklagten nicht zu beanstanden, jedoch sei das Mordmerkmal der Heimtücke nicht beweiswürdigend belegt. Vom 30. November an wird der Fall von der 1. Strafkammer neu aufgerollt.