Rege Bautätigkeit herrscht unterhalb der Danziger Straße in der Parksiedlung. Daran ändert auch das jüngste VGH-Urteil nichts. Foto: Ines Rudel

Die Richter erklären den Bebauungsplan für ungültig, weil die Interessen des Shishabar-Betreibers zu wenig berücksichtigt seien. Auf die Baugenehmigung hat das keinen Einfluss.

Als ob nichts gewesen wäre, gehen unterhalb der Danziger Straße die Bauarbeiten für die ersten beiden von fünf großen Mehrfamilienhäusern weiter. Im April hatte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) den Bebauungsplan „Parksiedlung Nord-Ost 2“ wie zuvor schon die erste Version für ungültig erklärt. Während die Gegner nach wie vor überzeugt sind, das Siedlungsprojekt zumindest in der vorgesehenen Form kippen zu können, ist die Entscheidung der Mannheimer Richter für die Stadt Ostfildern auch nach einer zweimaligen Niederlage vor Gericht kein Grund für einen Kurswechsel. „Wir sehen keine Veranlassung, von dem Siedlungsprojekt Abstand zu nehmen“, sagt Erster Bürgermeister Rainer Lechner, nachdem der VGH nun die Urteilsbegründung nachgereicht hat. Man sei überzeugt, dass sich die kritisierten Fehler mit einer erneuten Änderung des Bebauungsplans korrigieren ließen. Möglicherweise werde man auch Beschwerde gegen das Urteil einlegen, so Lechner gegenüber unserer Zeitung.