Welche Partei zu welcher Wahlkampfveranstaltung auf die Bühne darf hängt von deren Bedeutung ab. Die Liberalen sind da hinter die AfD zurück gefallen.
Dass Politiker versuchen, sich vor Wahlen in Veranstaltungen einzuklagen, ist nichts Neues. Dass vor allem kleinen Parteien ein Duell von Spitzenkandidaten ein Gräuel ist, weil sie dabei regelmäßig nicht vorkommen, ist bekannt. Gleichwohl werden Duelle dieser Art inzwischen meist zähneknirschend akzeptiert. Dass der Südwestrundfunk (SWR) aus dem Duell ein Triell machen will, das erzürnte die FDP so sehr, das sie Klage dagegen erhob. Letztlich in allen Punkten erfolglos.
Triell ist in der Fernsehgeschichte nichts Neues
Mit Cem Özdemir (Grüne) und Manuel Hagel (CDU) sind am 24. Februar die beiden Kandidaten vor der Kamera, von denen mutmaßlich einer als Hausherr in die Villa Reitzenstein einziehen wird. Obwohl AfD-Frontmann Markus Frohnmaier mangels Koalitionspartner keine Chance auf das Amt des Ministerpräsidenten hat, soll er mitdiskutieren. Ein Triell ist in der Fernsehgeschichte nicht völlig neu. Annalena Baerbock, Armin Laschet und Olaf Scholz trafen dergestalt im Bundestagswahlkampf 2021 aufeinander. Damals wurde den Spitzenkandidaten von FDP, Linken, CSU und AfD anderntags ein eigenes Format geboten. Der SWR plant zwei Tage nach dem Triell eine Sendung mit Vertretern aller Parteien, die eine Chance auf den Einzug in den Landtag haben.
Die Vermutung liegt auf der Hand: der SWR wollte vermeiden, dass sich die AfD in ein Duell einklagt. In der Tat waren es in den vergangenen Jahren oft AfD-Politiker, die auf dem Klageweg ihre Teilnahme an Wahlkampfveranstaltungen erzwungen haben. Das ist auch logisch: Die AfD ist die in den Parlamenten vertretene Partei, die von Veranstaltern am häufigsten außen vor gelassen worden ist.
In der Regel haben diese Klagen Erfolg. Das Recht der Sender auf Programmgestaltung kollidiert mit dem Recht der Parteien auf Chancengleichheit im Wahlkampf. Das ergibt sich aus dem Grundgesetz. Im Einzelfall hängt die Entscheidung maßgeblich vom konkreten Veranstaltungs- beziehungsweise Sendekonzept ab. Ein Gericht kann überprüfen, ob diese Chancengleichheit nach Maßgabe der Bedeutung der Partei gewahrt worden ist.
Verfassungsgericht legt Kriterien fest
Kriterien dafür, wonach die Bedeutung einer Partei zu bestimmen ist, hat das Bundesverfassungsgericht vorgegeben. Wahlergebnisse, Zeitdauer des Bestehens, Vertretung in den Parlamenten und Mitgliederzahl. Immer häufiger in den letzten Jahren hat sich eine Linie der Rechtsprechung herausgebildet, die Umfragen eine entscheidende Rolle bei dieser Frage zugesteht. Inzwischen scheint dies das zentrale Auswahlelement geworden zu sein. Zur Bedeutung der FDP äußert sich auch das Stuttgarter Verwaltungsgericht. „Würde alleine das Ergebnis der letzten Landtagswahl herangezogen, würde dies zu einer Fortschreibung eines Status führen, der die politische Wirklichkeit nicht mehr wieder spiegelt“. Bei den letzten Wahlen hatte die FDP 10,5 Prozent, nun kämpft sie um das politische Überleben.
Wie wichtig die Entscheidungen des Veranstalters in Verbindung mit den Umfragen sind, zeigen zwei scheinbar gegensätzliche Entscheidungen aus dem Bundestagswahlkampf vergangenen Jahres. Sowohl der Westdeutsche Rundfunk (WDR) als auch der SWR hatten Runden mit Parteivertretern geplant, beide ohne das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Das Oberverwaltungsgericht in Münster fand das in Ordnung, die Kollegen in Mannheim nicht. Hintergrund: In Nordrhein-Westfahlen waren nur die Spitzenkandidaten eingeladen, die „deutlich zweistellige Umfragewerte“ aufweisen, das waren CDU, Grüne, SPD und AfD. In Baden-Württemberg war zudem die FDP dabei. Das BSW konnte sich hier erfolgreich einklagen. „Das Recht des SWR auf freie Programmgestaltung muss im Ergebnis hinter der Sicherung der Chancengleichheit des BSW teilweise zurücktreten. Eine vollständige Vereitelung des Sendekonzepts des SWR drohe dabei nicht“, so die Richter damals. Jetzt verweist das Verwaltungsgericht auf den großen Abstand zwischen Grünen, CDU und AfD, die alle drei ein Wahlergebnis von „mehr als 20 Prozent erzielen können“, und der FDP. Ein „derart großer Abstand“ lasse es „offensichtlich gerechtfertigt“ erscheinen, den FDP-Kandidaten außen vor zu lassen.
Veranstalter für Gästeauswahl entscheidend
Ebenfalls wichtig: wer ist der Veranstalter. Wer privat zu einer Wahlveranstaltung einlädt, ist deutlich freier bei der Gästeauswahl, als wenn dies Träger des öffentlichen Rechts machen. Im derzeit parallel laufenden Landtagswahlkampf in Rheinland-Pfalz hat die Uni Mainz eine Podiumsdiskussion mit Kandidaten geplant gehabt, ohne AfD. Die klagte und bekam Recht. Die Fachschaft Politikwissenschaft hat die Podiumsdiskussion nach der Gerichtsentscheidung kurzerhand ganz abgesagt – keine zwei Stunden vor Beginn der Veranstaltung. Was für die Uni gilt, gilt auch für Schulen. Veranstaltungen ohne die AfD oder die Linke, die in Umfragen stabil über fünf Prozent liegt, laufen Gefahr, gerichtlich angegangen zu werden.
In Calw wehrte sich der AfD-Landtagsabgeordnete Miguel Klauß gerichtlich gegen die Volkshochschule, die eine vom Nabu organisierte Wahldebatte veranstalten wollte. Auch er bekam Recht. Da der Nabu nicht an die Entscheidung gebunden war, fand sie andernorts statt, ohne Klauß.