Den meisten Menschen fällt es schwer, über den Tod zu reden – dem Köngener Trauerredner Harald Koepke nicht. Er findet immer den richtigen Ton.
„Über Verstorbene darf man nicht schlecht reden“ oder, wie der Lateiner sagt: „De mortuis nihil nisi bene“ („Über die Toten soll man nur gut sprechen“). Die „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ ist nach Paragraf 189 des Strafgesetzbuchs hierzulande sogar eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Aber nicht für jeden Menschen lassen sich nette Dinge sagen, oder?
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