Zur Trauerfeier für den getöteten Mann in Häfnerhaslach sind im Februar viele Menschen gekommen. Jetzt wurde der Täter verurteilt. Foto: Andreas Rosar

Totschlags-Prozess: Das Landgericht Heilbronn hält den 45-jährigen Obdachlosen aus Häfnerhaslach für eine Gefahr für die Allgemeinheit. Laut Gutachten gilt er als schuldunfähig.

Eine Überraschung war das Urteil des Landgerichts Heilbronn am Montagnachmittag nicht mehr. Nachdem der vom Gericht bestellte Sachverständige Thomas Heinrich dem Angeklagten im Fall um den Totschlag in Häfnerhaslach eine zumindest verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt hatte, sprach die 1. Schwurgerichtskammer den 45-Jährigen vom Vorwurf des Totschlags frei, ordnete aber dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Grund dafür sei, dass von dem Mann weitere Verbrechen zu erwarten seien und er gefährlich für die Allgemeinheit sei.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht den Schlussplädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung, die allesamt eine Unterbringung gefordert hatten, da der Angeklagte schuldunfähig sei. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 45-Jährige, der in einem Container für Obdachlose lebte, am 24. Februar dieses Jahres seinen Nachbarn aus einem Streit um Ruhestörung heraus in akut psychotischem Zustand getötet hat. Er erschlug den 58-Jährigen mit einer so genannten Grabegabel, die einer Mistgabel ähnelt.

Der Fahrradhelm des 58-Jährigen zerbirst

Die Schläge waren so massiv, dass der Fahrradhelm des Opfers zerbarst. Ein Sachverständiger hatte erklärt, er selbst habe 18 Schläge gebraucht, um einen Fahrradhelm ähnlich zu zertrümmern. Das 58-jährige Opfer hatte mehrere Rippenbrüche erlitten und war noch am Tatort an einem Schädel-Hirn-Trauma verstorben. Die Tat hatte der Angeklagte im Prozess eingeräumt, allerdings – mit wirren Worten – behauptet, er sei angegriffen worden: „Ich habe ihn fertig gemacht, weil er mich fertig machen wollte.“

Im Rahmen seines Plädoyers äußerte der Anwalt der Familie des 58-Jährigen massive Kritik am Vorgehen der Sachsenheimer Gemeindeverwaltung. Es sei bekannt gewesen, dass der Angeklagte seit fast 20 Jahren psychisch krank sei. Sechs Mal sei er im Zentrum für Psychiatrie in Weinsberg gewesen, zuletzt im Januar 2018. Anschließend sei er „in die Obdachlosigkeit nach Häfnerhaslach entlassen worden“. Auch als er 2020 einen Mitbewohner attackierte und ein Jahr später eine Feuerwehrfrau und mehrere Polizisten beleidigte, habe die Stadt nicht reagiert.

Ein Polizist veranlasst eine Betreuung, die aber wird wieder eingestellt

Erst als sich ein Polizist nach einer Verhandlung am Amtsgericht Vaihingen an das Gericht wandte, habe die Betreuungsbehörde einen Hausbesuch veranlasst, die Betreuung später aber wieder eingestellt, da der Angeklagte nicht kooperativ gewesen sei. „Es gab zahlreiche Anhaltspunkte zum Einschreiten, aber die Gemeinde hat nur nach dem Motto ,aus den Augen, aus dem Sinn‘ gehandelt“, so der Nebenklägeranwalt.

Die gefährliche Körperverletzung des ehemaligen Mitbewohners und die Beleidigungen waren ebenfalls Gegenstand des Prozesses. Auch von diesen Vorwürfen wurde der 45-Jährige mangels Schuldfähigkeit freigesprochen.