Im vergangenen Dezember ist ein 45 Jahre alter Mann auf dem Balkon seiner Wohnung in Stuttgart-Rot erschossen worden. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft den mutmaßlichen Todesschützen wegen Mordes angeklagt.
Am Abend des 13. Dezember hat sich in der Gundelsheimer Straße in Stuttgart-Rot ein brutales Verbrechen ereignet. Nach bisherigen Ermittlungen soll ein 42 Jahre alter Mann seinen Nachbarn mit einer Schrotflinte aus kurzer Distanz auf dessen Balkon erschossen haben. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart geht in der Anklage von wenigen Metern aus. Die großkalibrige Waffe, deren Schaft abgesägt war, soll er vor der Tat in einem Müllsack versteckt haben, um sich dem 45-Jährigen so unauffällig nähern zu können. Laut Staatsanwaltschaft soll der 42-Jährige daher sein Opfer heimtückisch und mutmaßlich wegen eines persönlichen Konflikts, und somit auch aus niedrigen Beweggründen, getötet haben. Daher ist er wegen Mordes angeklagt, außerdem wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Die Schrotflinte, weitere Waffen und Munition soll der Angeschuldigte unerlaubt besessen haben. Der 45-Jährige verstarb noch am Tatort, der Angeklagte konnte wenige Stunden nach der Bluttat festgenommen werden. Derzeit ist der 42-Jährige in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Angeklagter möglicherweise eingeschränkt schuldfähig
Aufgrund einer vorläufigen gutachterlichen Stellungnahme eines Sachverständigen bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Angeschuldigte aufgrund einer seelischen Störung beziehungsweise einer psychischen Erkrankung in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt und für die Allgemeinheit gefährlich sein könnte.
Die Feststellung eines etwaigen Schuldminderungsgrundes und der Voraussetzungen für die weitere Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben der Hauptverhandlung vorbehalten. Das Landgericht Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.