Nach den Mietstreitigkeiten mit zwei Toten in Esslingen gibt es schwere Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden. Nun wurde die Staatsanwaltschaft in Heilbronn beauftragt, diese Vorwürfe zu untersuchen.
Nach den Mietstreitigkeiten mit zwei Toten in Esslingen prüft die Staatsanwaltschaft mögliche Versäumnisse von Behörden. Um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden, habe der Generalstaatsanwalt in Stuttgart die Staatsanwaltschaft in Heilbronn damit beauftragt, teilte eine Behördensprecherin mit. Es werde nun zunächst geprüft, ob ein Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung vorliege und ob ein formales Ermittlungsverfahren einzuleiten sei, so die Sprecherin weiter. Zum Inhalt und zur Dauer der Prüfung nannte sie keine Details.
Vorwürfe des Vaters des Getöteten in Esslingen
Der Hauseigentümer und Vater des Getöteten hatte in unserer Zeitung der Polizei vorgeworfen, sie hätte davon gewusst, dass der mutmaßliche Täter selbst gebaute Waffen habe. Zudem soll der Mieter nach Angaben des Mannes einem anderen Mieter erzählt haben, er werde den Sohn des Vermieters umbringen und das Haus anzünden, sollte er ausziehen müssen. „Erst bring ich Deinen Sohn um – das tut der Familie am meisten weh – und dann fackel ich Dein Haus ab.“ Das habe er auch der Polizei gemeldet, so der 76-Jährige.
Bei der Tat in einem Haus in der Esslinger Altstadt soll ein 61 Jahre alter Mieter zunächst den 31-jährigen Sohn des Vermieters und danach sich selbst getötet haben. Zudem soll der Mann ein Feuer gelegt haben. Eine 32 Jahre alte Bewohnerin und der 76-jährige Hauseigentümer wurden teils schwer verletzt.
Nach Erkenntnissen der Polizei waren vermutlich Mietstreitigkeiten Auslöser für die Tat. Der Mietvertrag des 61-jährigen mutmaßlichen Täters sei bereits vor längerem vom Vermieter gekündigt worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Die Zwangsräumung der Wohnung habe wohl für den Folgetag angestanden. In diesem Zusammenhang soll es schon mehrfach zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter gekommen sein.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart sagte am Montag, sie selbst stelle – außer bei Gefahr im Verzug – keine Durchsuchungsbeschlüsse aus. Dazu bedürfe es einer besonderen Genehmigung durch einen Richter. Immerhin handle es sich bei einer solchen Maßnahme um einen „Eingriff in die grundrechtlich geschützte räumliche Lebenssphäre“.