Christiane Ruthardt im Dezember 1844 vor dem Kreis­gerichtshof in Esslingen. Foto: Wikipedia

Im Jahr 1845 wird Christiane Ruthardt öffentlich hingerichtet – ein Fall mit Folgen, denn nachdem die Giftmörderin enthauptet wurde, geschehen unerhörte Dinge. Das befeuert die Debatte um die Todesstrafe – und trägt sie aus den Kanzleien in die Wirtshäuser.

Stuttgart/Esslingen - Das lassen sich die Stuttgarter nicht entgehen. Über ein Jahr lang hat der Prozess gegen die Ruthardt die Hauptstadt in Atem gehalten. Sogar überregionale Zeitungen verfolgen das Schicksal der attraktiven Giftmörderin, ergehen sich in Spekulationen über die „zügellose Sinnlichkeit“ und „Wollust“ des „verbrecherischen Weibes“, das seinen Gatten mit Arsenik vom Leben zum Tode befördert hat. Jetzt wartet die „gerechte Strafe“ auf die Delinquentin.