Nicht alle Jungtiere sehen so propper aus. Foto: imago/blickwinkel/imago stock&people

Nur noch kastrierte Katzen sollen Freigang erhalten. Das fordern Tierschützer. Doch ist eine solche Vorgabe überhaupt zulässig? Darüber urteilt jetzt das höchste Verwaltungsgericht des Landes.

Für die Mitarbeiter des Veterinäramtes in Freiburg ist es ein Großeinsatz gewesen. 180 verwahrloste und teilweise kranke Katzen holten sie im September 2018 aus einem Haus im Ehrenkirchener Ortsteil Norsingen. Seither bekommen der Eigentümer und sein Sohn regelmäßig Besuch von der Behörde. Katzen dürfen sie nicht mehr halten. Dass sie das Verbot bisher offenbar akzeptieren, hat das Problem keineswegs gelöst. „Da der Garten des Grundstücks sehr verwildert ist, halten sich dort immer wieder Katzen auf“, sagt ein Sprecher des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald. Möglicherweise handelt es sich um verwilderte Nachkommen.