Von Tippgebern hat Peta Informationen zu Anbindehaltungen wie diesen bekommen. Das Foto soll aus einem Stall im Kreis Esslingen stammen. Foto: PETA Deutschland e.V.

Die Tierschutzorganisation will die sogenannte Anbindehaltung von Rindern verhindern. Betroffen sind weitere sechs Betriebe im Land.

Rinder an einem Platz angekettet zu halten, ist nach Ansicht der Tierschutzorganisation Peta Tierquälerei. Deswegen hat sie eigener Aussage nach bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafanzeige gegen einen landwirtschaftlichen Betrieb im im Raum Kirchheim gestellt. Es handele sich um einen alten, maroden und heruntergekommenen Stall, die Tiere seien an vielen Körperstellen verdreckt und müssten in ihren eigenen Fäkalien liegen, monieren die Tierschützer. Informationen zu Ställen mit Anbindehaltung hat Peta demnach von Tippgebern erhalten. In Baden-Württemberg sind weitere sechs Betriebe betroffen, darunter Viehhalter im Kreis Göppingen und im Rems-Murr-Kreis. Auch in Bayern wurden 19 Landwirte angezeigt.

Peta begründet die Anzeigen mit einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster vom Februar. Es wies die Klage eines Landwirtes ab, dem das Veterinäramt die Haltung von Rindern und Milchkühen in der Anbindehaltung ohne jeglichen Auslauf untersagte. Zwar ist diese Form der Haltung im deutschen Tierschutzgesetz nicht untersagt. Das Gericht beruft sich in der Urteilsbegründung aber auf sachverständige Aussagen, denen zufolge „die dauerhafte Anbindehaltung als ein Verstoß gegen die Anforderungen des Tierschutzgesetzes“ gewertet wird. „Laut Tierschutzgesetz darf man Tieren keine lang anhaltenden und vermeidbaren Schmerzen zufügen, was bei der Anbindehaltung in allen Hinsichten aber leider der Fall ist“, sagt Scarlett Treml, Fachreferentin für Tiere in der Agrarindustrie bei Peta. „Den Tieren werden nahezu alle arteigenen Bedürfnisse verwehrt – allen voran die sozialen Interaktionen mit Artgenossen.“

Ministerium will ganzjährige Anbindehaltung beenden

Im Veterinäramt Esslingen ist der angezeigte Betrieb bekannt. Nach Angaben der Pressestelle des Landratsamtes wurde er kontrolliert und ein Verwaltungsverfahren zur sofortigen Schaffung von trockenen Liegeflächen eingeleitet. Allerdings sei die Anbindehaltung von Rindern nicht verboten. Dazu fordert Peta nun die Landwirtschaftsminister von Bayern und Baden-Württemberg auf. Die Landesregierungen blockierten einen schnellen Ausstieg aus der Haltungsform, so der Vorwurf. Dagegen heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium in Stuttgart, es sei erklärtes Ziel, die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern zu beenden. Einerseits mit gezielten Beratungs- und Fördermaßnahmen für Landwirte. Zudem verweist das Ministerium darauf, dass ein gesetzliches Verbot von der Bundesregierung vorgesehen ist mit einer Ausstiegsfrist von zehn Jahren.

Ob Peta mit den Klagen Erfolg haben wird, ist allerdings nicht klar. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart will erst kommende Woche zur Anzeige gegen den Landwirt im Kreis Esslingen Auskunft geben.