Die Peta bei einer Aktion in Stuttgart (Archivbild) Foto: Fotoagentur-Stuttgart/Andreas Rosar

Schlechte Nachrichten für die Tierrechtsorganisation Peta: Der Verwaltungsgerichtshof hat am Mittwoch entschieden, dass sie kein klageberechtigter Verband ist.

Stuttgart - Die Tierschutzorganisation Peta muss in Baden-Württemberg nicht als klageberechtigter Verband anerkannt werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes entschied in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil, dass Peta keinen Anspruch darauf habe. Der Gerichtshof wies deshalb die Klage gegen die Entscheidung des Landes Baden-Württemberg zurück, Peta nicht als Organisation mit Verbandsklagerecht anzuerkennen.

Im März 2017 hatte bereits das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen. Die dagegen eingelegte Revision vor dem VGH blieb nun erfolglos. Eine weitere Revision ließ der VGH nicht zu. Damit bleibt Peta nur die Möglichkeit, gegen diese Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen.

Der VGH begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass Peta mit nur sieben ordentlichen Mitgliedern keine Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung biete. Die Organisation ermögliche zudem nicht jedem den Beitritt als Mitglied mit vollem Stimmrecht.

Denn Peta stelle auf seiner Internetseite die Fördermitgliedschaft so deutlich in den Vordergrund, dass Interessenten nur mit erheblichem Aufwand von der ordentlichen Mitgliedschaft mit Stimmrecht erfahren könnten. Der Zugang dazu werde damit „unzumutbar erschwert“.