Für teure Medizin sollte vor ihrer Zulassung nicht die Allgemeinheit bezahlen.
Berlin - Zwei Millionen Euro kostet eine Behandlung mit dem Medikament Zolgensma von Novartis. Das klingt erst mal obszön. Ist es das wirklich? Zolgensma kann, wenn sich die Hoffnungen bestätigen, das Leben von Kleinkindern retten, die an Muskelschwund erkrankt sind, kann Tod geweihte Patienten auf Dauer gesund machen.
Zolgensma ist in den USA, noch nicht aber auf dem europäischen Markt zugelassen. Es gibt deutsche Kassen, die dem verständlichen Drängen verzweifelter Eltern nachgegeben und die Behandlung bezahlt haben – obwohl hierzulande keine Zulassung und damit auch keine hinreichenden Studien über Wirkung und Sicherheit vorliegen. Das alles wirft viele Fragen auf, die zu klären Zeit und eine gewisse Ruhe benötigte. Beides ist nicht vorhanden. Der rasante medizinische Fortschritt bringt immer neue verheißungsvolle Gentherapien hervor, und regelmäßig wird – medial verstärkt – gut inszenierter Druck auf Kassen und Staaten ausgeübt, möglichst schnell die Märkte zu öffnen.
Betriebswirtschaftlich sind die hohen Preise verständlich
Betriebswirtschaftlich ist das verständlich. Moderne Medikamente wirken immer zielgenauer. Für die Pharmaindustrie heißt das: Die jeweilige Zielgruppe wird immer kleiner. In Europa sollen derzeit rund 550 Kinder für Zolgensma in Frage kommen. Der Charme der Gentherapien liegt zudem darin, dass sie in einer Einmal-Behandlung einen DNA-Defekt dauerhaft reparieren. Zugleich aber ist die Entwicklung kostspielig. Immer häufiger wird dabei die Milliarden-Dollar-Grenze überschritten. Novartis zahlte jüngst für die Übernahme der kleinen Firma, die Zolgensma entwickelte, 8,7 Milliarden Dollar. Hohe Entwicklungskosten, kleine Zielgruppe, die nur einmal zur Kasse gebeten werden kann – das macht einen sehr hohen Medikamentenpreis erklärlich. Für die aus betriebswirtschaftlicher Logik errechneten Preise kommt die Allgemeinheit auf, in Deutschland vertreten durch die Gesetzlichen Krankenkassen.
Die Frage ist, ob die öffentliche Hand das weiter laufen lassen kann. Gesundheit gehört zu den Aufgaben staatlicher Daseinsvorsorge. Dass die Grundlagenforschung an Universitäten und Instituten als Ausgangspunkt jeder Innovation weitgehend in öffentlicher Hand liegt, der Gewinn aber kostentreibend privatwirtschaftlich organisiert wird, ist jedenfalls nicht selbstverständlich. Ganz sicher aber darf sich das öffentliche Gesundheitswesen nicht von Renditeerwartungen der Pharma-Konzerne jagen lassen.
Erst die Markteinführung, dann die Studien
Der neueste Dreh ist dabei der Trick, so schnell auf eine Markteinführung zu drängen, dass notwendige Studien zu Patientensicherheit und Wirkung erst in der bereits laufenden Praxis gesammelt werden können. Während der Hersteller längst Umsatz macht, würden dann die klinischen Erfahrung erst in Nachhinein ausgewertet. Würde das Beispiel Zolgensma Schule machen, wäre genau das der Fall. Novartis kassiert, bevor noch klar ist, ob eine Zulassung gerechtfertigt ist. Das setzte das gesamte, aus guten Gründen der Patientensicherheit etablierte System der gewissenhaften Kontrolle – übrigens eine direkte Konsequenz aus dem Contergan-Fall – außer Kraft.
Risiko wird auf die Patienten abgewälzt
Der Gesetzgeber täte deshalb gut daran, schnell klarzustellen, dass der Hersteller grundsätzlich die Kosten für den Einsatz eines Medikamentes vor Zulassung zu tragen hat. Ein Einsatz, der – wie das Beispiel Zolgensma auch zeigt – als Ausnahme durchaus gerechtfertigt sein kann. Sollte dann später die Zulassung erfolgen, wäre immer noch eine Nachvergütung möglich. So wie der Einsatz von Zolgensma und womöglich bald anderer Mittel aber derzeit funktioniert, wird das Risiko auf die Patienten abgewälzt, während den Konzernen der Profit sicher ist. Ein vollkommen unhaltbarer Zustand.