An vielen Schulen testen sich die Schülerinnen und Schüler selbst Foto: Frank Eppler

Laut der neuen Coronaverordnung haben Schülerinnen und Schüler ab 7. Juni mit einem von der Schule bescheinigten negativen Test künftig 60 Stunden lang „Zutritt zu allen zulässigen Angeboten“. Das Kultusministerium erklärt, wie das an den Schulen zukünftig funktionieren soll.

Stuttgart - Die Ankündigung der Landesregierung, dass Schulen in Zukunft Testbescheinigungen für Schülerinnen und Schüler ausstellen sollen, sorgt bei der Bildungsgewerkschaft GEW für Ärger: „Es ist eine Frechheit, dass den Schulen schon wieder eine zusätzliche Aufgabe aufgezwungen wird. Die Ressourcen dafür sind zur Zeit nicht vorhanden“, sagte die Landesvorsitzende Monika Stein unserer Zeitung. Wenn die Formulare dafür von den Schulen händisch ausgedruckt und ausgefüllt werden müssten, werde Zeit und Arbeitskraft gebunden, die in den Unterricht gesteckt werden sollte.

Außerdem hätten die Schulen bislang vom Kultusministerium keine Informationen zu der Regelung bekommen, die mit der neuen Coronaverordnung am Montag in Kraft treten wird, beispielsweise wie damit umzugehen ist, dass die Tests in vielen Schulen nicht von geschultem Personal, sondern von den Kindern selbst gemacht werden.

Schulen müssen nur auf Verlangen bescheinigen

Laut der neuen Coronaverordnung haben Schülerinnen und Schüler mit einem von der Schule bescheinigten negativen Test künftig 60 Stunden lang „Zutritt zu allen zulässigen Angeboten“. Dadurch sollen „belastende Mehrfachtestungen“, die zum Beispiel für den Sport im Verein nötig wären, vermieden werden, so ein Sprecher des Kultusministeriums auf Anfrage.

Um die Tests nach den Vorgaben der Corona-Verordnung zu bescheinigen, werde das Ministerium den Schulen eine sehr einfache Vorlage zur Verfügung stellen. Dies müssten die Schulen zudem nur auf Verlangen, also nicht generell ausfüllen. „Außerdem können die Formulare von den Schülerinnen und Schülern bereits vorausgefüllt werden, sodass die Schulen lediglich das Testdatum sowie den Namen des Tests ausfüllen und das Formular unterschreiben müssen“, so der Ministeriumssprecher.