In vielen europäischen Ländern darf man auf Autobahnen höchstens 130 oder 120 Kilometer pro Stunde fahren – nicht so in Deutschland. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Eine Verfassungsbeschwerde für ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen hat das Bundesverfassungsgericht als unzulässig abgewiesen. Das teilte das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mit.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde für die Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen abgewiesen. Die Beschwerdeführer hätten ein verfassungswidriges Unterlassen des Gesetzgebers nicht ausreichend dargelegt. Das teilten die Karlsruher Richter am Dienstag mit. Insbesondere hätten sie eine Beeinträchtigung ihrer Freiheitsrechte nicht aufgezeigt.

Über ein Tempolimit, das infolge des Ukraine-Kriegs auch als Möglichkeit zum Energiesparen in den Blick gerückt war, wird seit Jahren immer wieder gestritten. In der Ampel-Koalition sperrt sich die FDP dagegen. Im Koalitionsvertrag ist eine Einführung daher nicht vereinbart. In vielen anderen europäischen Ländern darf man auf Autobahnen höchstens 130 oder 120 Kilometer pro Stunde fahren.

Klimaschutz ist auch Frage der Generationengerechtigkeit

Im Frühjahr 2021 hatten die Verfassungsrichter in einem aufsehenerregenden Beschluss festgeschrieben, dass Klimaschutz auch eine Frage der Generationengerechtigkeit ist: Handelt die Politik heute zu zögerlich, geht das auf Kosten der Freiheit junger Menschen, die sich dann später umso mehr einschränken müssen.

Jetzt teilte die zuständige Kammer des Ersten Senats mit, dass das Klimaschutzgebot im Grundgesetz bei fortschreitendem Klimawandel zwar weiter an relativem Gewicht gewinne. Das habe auch Auswirkungen auf Abwägungsentscheidungen des Gesetzgebers. Die Beschwerdeführer hätten aber nicht näher belegt, dass es im Verkehrssektor am Ende des Jahrzehnts zu erheblichen Freiheitsbeschränkungen kommen werde, weil die in diesem Bereich zulässigen Emissionen aktuell zu schnell aufgezehrt würden. Es werde auch nicht klar, warum weitergehende Einsparungen gerade durch ein Tempolimit erbracht werden müssten.

Ein bundesweites generelles Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen würde die gesamten CO2-Emissionen von Autos und leichten Nutzfahrzeugen um rund 2,7 Prozent senken. Das ergaben Berechnungen des Umweltbundesamts aus dem Jahr 2021. Bei 100 km/h läge die Minderung sogar bei 5,7 Prozent. Auch die Zahl der Verkehrstoten sowie der Lärm würden deutlich reduziert werden. Fast zwei Drittel der Deutschen sprächen sich für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen aus.