Nach den Vorstellungen der Länder sollen sich an Weihnachten bis zu zehn Menschen treffen dürfen – Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Foto: dpa/Friso Gentsch

Das Coronavirus kennt keine Festtage. Trotzdem wollen die Bundesländer zumindest Feiern im kleineren Familienkreis ermöglichen.

Berlin - In der Corona-Krise arbeiten Bund und Länder eng zusammen. Zuletzt war dabei in der Regel Angela Merkels Kanzleramt die Schaltstelle. Das lief dann so: Kurz vor Konferenzen der Ministerpräsidenten mit Merkel setzte deren Kanzleramtschef Helge Braun (beide CDU) ein Papier auf, das die Richtung der Beschlüsse vorgab. Und das, obwohl viele Aspekte der Corona-Politik eigentlich in die Kompetenz der Länder fallen. An diesem Mittwoch soll es wieder eine Videokonferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin geben. Aber dieses Mal drehen die Länder den Spieß um. Unter Vorsitz von Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller (SPD) haben sie sich inzwischen auf eine gemeinsame Marschrichtung für die Debatte verständigt.

Weil die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland immer noch zu hoch ist und auf dem Gesundheitswesen ein beträchtlicher Druck lastet, wird der gegenwärtige Teil-Lockdown um mehrere Wochen verlängert. Die Kontaktbeschränkungen werden noch einmal verschärft, wobei in der Zeit von Weihnachten bis Neujahr Familientreffen im größeren Rahmen möglich sein sollen. Darauf müssen sich die Bürger jetzt einstellen:

Kneipen zu, Läden offen

Der Teil-Lockdown, der seit Anfang November bundesweit gilt, läuft, anders als geplant, nicht zum Monatsende aus. Stattdessen wird er mindestens bis zum 20. Dezember verlängert. Das heißt: Gastronomie, Theater, Fitnessstudios und Museen bleiben geschlossen und Hotels dürfen keine Touristen beherbergen. Hingegen bleiben wie bisher der Groß- und Einzelhandel geöffnet. „Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen“, heißt es in dem Länderpapier. In den Geschäften solle zudem sichergestellt werden, dass sich nicht mehr als ein Kunde pro 25 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält. Die Corona-Hilfen für Betriebe, die geschlossen bleiben müssen, werden verlängert. Ziel ist es, bis zum 20. Dezember eine „bundesweit signifikante Verbesserung“ der Corona-Lage zu erreichen. Die Länder gehen davon aus, dass auch über den Jahreswechsel hinaus umfassende Beschränkungen nötig sein werden. Beschlüsse dazu sollen bis Mitte Dezember gefasst werden.

Öffnungsklausel

Sofern in einzelnen Bundesländern binnen sieben Tagen deutlich weniger als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner verzeichnet werden und die Tendenz weiter sinkt, kann eine Lockerung der Auflagen beschlossen werden. Aber nur dann, wenn das regionale Gesundheitswesen das verkraften kann. Umgekehrt sollen die Länder bei einem besonders hohen Infektionsgeschehen in Hotspots Verschärfungen beschließen.

Kontaktbeschränkungen

Bei privaten Zusammenkünften sollen vom 1. Dezember an nur Angehörige von zwei Haushalten zusammenkommen, insgesamt höchstens fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Bislang dürfen sich zwei Haushalte mit maximal zehn Personen treffen. In öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen soll das Tragen einer Maske verpflichtend werden. Das gilt auch für Innenstädte und öffentliche Orte unter freiem Himmel, an denen sich viele Menschen aufhalten.

Weihnachten und Neujahr

Zum Fest und in den Tagen danach werden die Kontaktbeschränkungen gelockert: Vom 23. Dezember bis zum 1. Januar können sich mehr Menschen drinnen wie draußen treffen als in der Zeit davor. Dann darf ein Haushalt mit haushaltsfremden Familienmitgliedern und Freunden zusammenkommen. Die Obergrenze liegt bei zehn Personen (statt fünf), wobei wiederum Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Die Feierlichkeiten rund um den Jahreswechsel seien „für den familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt besonders wichtig“, heißt es zur Begründung. Wo immer möglich, soll man sich vor und nach den Feiertagen in eine mehrtägige Selbstquarantäne begeben. Wie der Kirchgang zu Weihnachten aussehen wird, ist unklar: Bund und Länder wollen mit den Religionsgemeinschaften sprechen, um Vereinbarungen für Gottesdienste zu treffen.

Böllern erlaubt

Die SPD-Länder waren der Auffassung, dass privates Feuerwerk zum Jahreswechsel verboten werden sollte. Krankenhäuser und Rettungsdienste sollten nicht zusätzlich belastet werden. Jetzt appellieren die Länder bloß an die Bürger, auf Feuerwerk zu verzichten. „Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt, um größere Gruppenbildung zu vermeiden.“

Schulen bleiben offen

Bund und Länder wollen Schulen unbedingt offenhalten, das gilt auch für Kitas. In Regionen mit mehr als 50 neuen Coronafällen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen soll das Tragen einer Maske auf dem Schulgelände generell Pflicht werden, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Im Unterricht gilt die Maskenpflicht erst für Schüler ab Klasse 7. Zur Aufdeckung von Infektionsketten sollen in den Schulen verstärkt Schnelltests zum Einsatz kommen – wobei die Länder davon ausgehen, dass der Bund das Material beschafft und die Kosten trägt. In Ländern oder Regionen mit vielen Corona-Infektionen sollen in den Schulen ab Jahrgangsstufe 7 Konzepte wie ein Wechselunterricht umgesetzt werden. Auch soll der Unterricht gestaffelt beginnen, damit die Anfahrt der Schüler morgens entzerrt wird.

Verkürzte Quarantäne

Bisher dauert die häusliche Quarantäne in der Regel 14 Tage. Künftig sollen es beim Einsatz von Schnelltests nur noch zehn Tage sein. Das entlaste die Bürger sowie die Gesundheitsämter und mildere die wirtschaftlichen Folgen von Quarantäne-Anordnungen für Betroffene sowie die Volkswirtschaft, argumentieren die Länder.