Die SSB sichern in der Landeshauptstadt den Nahverkehr. Das Unternehmen hatte einen seiner früheren Chefs verklagt.Foto: Lichtgut/Leif Piechowski Foto:  

Die Klage gegen einen Ex-SSB-Vorstand endet mit einem Vergleich: Der Stuttgarter Verkehrsbetrieb sah einen Schaden von 1,9 Millionen Euro. Das Oberlandesgericht hatte einen deutlich abweichenden Vorschlag unterbreitet.

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) und ihr früheres Vorstandsmitglied Reinhold Bauer beenden einen seit dem 18. Dezember 2020 geführten Rechtsstreit um eine Vorstandshaftung von Bauer mit einem Vergleich. Das städtische Nahverkehrsunternehmen bliebt damit ganz erheblich unter der Summe, die es ursprünglich eingeklagt hatte.

Bauer war 20 Jahre lang Personalvorstand bei der SSB AG gewesen. 2016, ein Jahr nach seinem altersbedingten Ausscheiden, kam es durch den Wunsch von Beschäftigten nach einer Höhergruppierung zur Überprüfung der Bezüge von Betriebsratsmitgliedern. Dabei wurden in mehreren Fällen über Jahre hinweg überhöhte Vergütungen und damit unzulässige Begünstigungen festgestellt. Das Unternehmen holte sich einen Teil der Summe von den Beschäftigten zurück, die Bezüge wurden teils erheblich korrigiert. Klagen der Beschäftigten vor Arbeitsgerichten dagegen blieben erfolglos.

Streitwert bei 1,9 Millionen Euro

Die von der SSB beauftragte Kanzlei Menold Bezler sah in diesem Zusammenhang Haftungsansprüche gegen das früherer Vorstandsmitglied, die zunächst außergerichtlich geltend gemacht werden sollten. Letztlich landete der Fall mit einem Streitwert von 1,9 Millionen Euro beim Landgericht. Die 31. Kammer für Handelssachen gab der Klage teilweise statt, sah eine Pflichtverletzung durch Unterlassung und Bauer damit in der Haftung. Die Vergütungspraxis habe teilweise „nicht einmal im Einklang mit dem vom Vorstand beschlossenen Grundsätzepapier“ gestanden. Das Gericht legte als Schadenersatz 580 000 Euro plus Zinsen fest, ein Vergleichsvorschlag war zuvor gescheitert. Gegen das Urteil gingen beide Parteien in Berufung.

Bauer mit Manager-Haftpflichtversicherung

Das Oberlandesgericht (OLG) rollte den Fall im Juni mit einigen pikanten Details neu auf. So zeigten sich die Richter verwundert über die Höhe von Anwaltshonoraren – die SSB hatte 155 000 Euro für Menold Bezler geltend gemacht – und über Kosten für Gutachten. Letztlicht präsentierte der Senat einen neuen Vergleichsvorschlag in Höhe von 481 000 Euro. Dazu kommen Zinsen vom 13. Januar 2021 bis zum 19. Juni 2024, die fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz liegen. Die Kosten des Rechtsstreits bei den Instanzen einschließlich der Kosten des Vergleichs tragen die Klägerin zu drei Vierteln, der Beklagte zu einem Viertel.

Der Aufsichtsrat der Stuttgarter Straßenbahnen AG stimmte wenige Tage nach der Verhandlung dem Vergleich zu, der Gemeinderat beschoss am 11. Juli 2024 die entsprechende Zustimmung in der SSB-Hauptversammlung. Bauer, der eine Manager-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatte, äußerte sich bis Anfang August gegenüber dem OLG zustimmend. In der Verhandlung hatte sein Rechtsbeistand großen Wert darauf gelegt, dass über Bauer mit dem Verfahrensabschluss per Vergleich nicht mehr behauptet werden dürfe, dass dieser eine Pflichtverletzung begangen habe.