Der Befangenheitsantrag gegen die Richter der 20. Strafkammer ist abgelehnt worden. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Eine Botschaftsangestellte soll auf Antrag des Angeklagten erklären, wer die Behandlung libyscher Kriegsversehrter finanzierte.

In den Prozess um Betrug und Untreue im Zusammenhang mit der Behandlung libyscher Kriegsversehrter und mit einem Beratungsprojekt in Kuwait des Klinikums Stuttgart mischen sich immer mehr Störgeräusche. In der jüngsten Verhandlung ging es nicht mehr nur darum, welche Verantwortung der ehemalige Leiter der Abteilung für ausländische Privatpatienten (IU), Andreas Braun, trägt, sondern auch um seinen Gesundheitszustand. Er ist nach eigener Aussage derzeit krankgeschrieben. Der Vorsitzende Richter der 20. Wirtschaftsstrafkammer, Hans-Jürgen Wenzler, will das nun durch einen Amtsarzt bestätigen lassen.