Für alle Häuser und Wohnungen gilt von 2025 an ein neuer Hebesatz für die Grundsteuer. Foto: imago images/Arnulf Hettrich

Die Landeshauptstadt reagiert auf die neue Berechnungsgrundlage der Grundsteuer mit einer deutlichen Anpassung des Faktors. Die Auswirkungen werden sehr unterschiedlich sein.

In der Landeshauptstadt wird von 2025 an ein neuer Hebesatz für die Grundsteuer gelten. Der Gemeinderat hat die Sätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) und B (alle anderen) auf 160 Prozent festgelegt. Der Hebesatz lag bisher bei 520 Prozent. Die Grundsteuer trifft Eigentümer und Mieter gleichermaßen. Die Stadt will die neuen Grundsteuerbescheide im Januar zusenden, in diesen findet sich auch die neue Müllgebühr.

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