Auf den bisherigen Gleisflächen soll nach dem Willen der Stadt Stuttgart ein neues Wohnviertel entstehen. Ein Bundesgesetz macht das unmöglich. Foto: imago//Arnulf Hettrich

Noch kurz vor der Bundestagswahl wollten CDU, SPD und Grüne das Allgemeine Eisenbahngesetz ändern, das erst Ende 2023 von der damaligen Ampelregierung verschärft wurde. Doch daraus wird nichts. Ein Beteiligter spricht von „üblen Spielchen“. In Stuttgart ist die Enttäuschung groß.

Die Hoffnungen Stuttgarts auf eine politische Lösung im Streit über die bisherigen Bahnflächen in der Innenstadt sind vergeblich gewesen. Eine Entschärfung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) wird es vor der Bundestagswahl nicht mehr geben. SPD und Grüne im Verbund mit CDU/CSU konnten sich im Bundestag nicht einigen. Das Gesetz in seiner jetzigen, noch von der damaligen Ampelkoalition im Dezember 2023 beschlossenen Form verhindert die städtebaulichen Pläne Stuttgarts auf den von der Stadt bereits 2001 gekauften Bahnflächen. Diese sollen nach der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 frei werden. Dort soll im Zuge des Großprojekts Stuttgart 21 ein neuer Stadtteil mit 5000 Wohnungen, das Rosensteinviertel, entstehen. Aktuell befinden sich dort noch Gleisanlagen.