Bei der Veröffentlich eines Berichts des Bundesrechnungshofs zu Stuttgart 21 hat es eine Panne gegeben. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Die nach Intervention von Bahn und Bundesverkehrsministerium geschwärzten Passagen eines Berichts des Bundesrechnungshofes zu Stuttgart 21 waren mit simplen Mitteln zu umgehen. Der Rechnungshof spricht von einem „Versehen“.

Stuttgart - Der Bundesrechnungshof (BRH) gerät unter Druck. Bei der umstrittenen Veröffentlichung eines mehr als ein Jahr alten Prüfberichts zu Stuttgart 21 vor wenigen Tagen, ist der Behörde ein Fehler unterlaufen. Dies räumt man beim Bundesrechnungshof ein. Im Bundesverkehrsministerium (BMVI) ist man über die Vorgänge nicht amüsiert und fordert Aufklärung.

Rudimentäre Computerkenntnisse reichen

Die Erkenntnisse und Schlussfolgerungen des BRH unter der Überschrift „Haushaltsrelevante Risiken des Projektes Stuttgart 21“ stammen vom September 2019 und wurden nun von der Behörde auf ihrer Webseite veröffentlicht. Nach zuvor ergangener Intervention von BMVI und Bahn wurden Teile des Berichts geschwärzt. Doch just diese Passagen des urheberrechtlich geschützten Berichts kursierten alsbald im Internet – ohne die Schwärzungen. Um die Unkenntlichmachung zu beseitigen, waren allenfalls rudimentäre Computerkenntnisse vonnöten. Es reichte aus, die Passagen zu markieren und zu kopieren. Fügte man sie hernach in ein neues Dokument ein, waren die Schwärzungen aufgehoben und die inkriminierten Textstellen zu lesen. Bei der Behörde räumt man den Sachverhalt ein. „Es handelt sich hier um ein technisches Versehen bei der Einstellung des Berichts auf die Website des Bundesrechnungshofes, das zukünftig nicht mehr vorkommen sollte“, sagt BRH-Sprecher Jens Hamer auf Anfrage. Um die Sensibilität des Themas wissend, fügt er hinzu: „Ein Zusammenhang mit den Einwänden des Bundesverkehrsministeriums und der Deutschen Bahn AG besteht nicht“. Bei anderen auf der Internetseite der Behörde zu findenden, ebenfalls teilgeschwärzten Berichten, etwa zu „einer Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus“, funktioniert die simple Masche nicht.

Kritik aus dem Bundesverkehrsministerium

Das BMVI hatte im Fall der S-21-Stellungnahme auf die Schwärzungen gedrungen, „weil der Bericht aus unserer Sicht an mehreren Stellen fehlerhaft ist“, sagt Steffen Bilger, Staatssekretär im BMVI und Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Ludwigsburg. Die Verantwortung für die Panne sieht Bilger eindeutig bei den Beamten des Rechnungshofes. „Der BRH hat selbst die Schwärzungen vorgenommen und den Bericht veröffentlicht. Was da beim Bearbeiten schiefgegangen ist, muss der BRH selbst aufklären“. Diese Forderung verbindet Bilger mit der Hoffnung, „dass solche Fehler sich nicht wiederholen, wenn es beispielsweise um Fragen der Verteidigung oder der Inneren Sicherheit geht.“ Beim BRH verweist man unterdessen darauf, dass es bereits im vergangenen Jahr eine „breite mediale Berichterstattung zu diesem Bericht und seinen Inhalten“ gegeben habe . Der Bericht ohne Schwärzungen sei schon damals „ohne Zutun des Bundesrechnungshofes im Internet auffindbar“ gewesen.

Bilgers Kritik entzündet sich aber nicht alleine an den technischen Unzulänglichkeiten der Behörde bei der Veröffentlichung des Berichts. Auch inhaltlich geht er mit dem Papier ins Gericht. Insbesondere die Passage, in der die Haushaltsexperten des Bundes schlussfolgern, das Bundesverkehrsministerium halte Stuttgart 21 „nicht mehr für verkehrsbedeutsam“, stößt bei Bilger auf Unverständnis. „Das ist völlig falsch und darauf haben wir den BRH in unserer Stellungnahme auch hingewiesen. Das Projekt Stuttgart 21 ist Voraussetzung für das Erreichen äußerst wichtiger verkehrspolitischer Zielsetzungen.“

Bilger erinnert daran, dass das Ministerium und die Bahn im August die Finanzierungsvereinbarung „Digitaler Knoten Stuttgart“ unterzeichnet hätten, für den Stuttgart 21 die unverzichtbare Basis sei. „Die Wertung des BRH entbehrt somit nachweislich jeder Grundlage.“