Studierende und Fachschüler sollen endlich auch die Energiepauschale erhalten (Symbolbild). Foto: IMAGO/Fotostand / K. Schmitt

Es hat lange gedauert, doch jetzt sollen Studierende und Fachschüler die Energiepreispauschale endlich beantragen können. Aber wer ist überhaupt berechtigt? Und wie kommt man an die Einmalzahlung?

Für Studierende und Fachschüler hat das Warten bald ein Ende: Vom 15. März an können sie die Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen. Aber wie geht das? Und wer hat ebenfalls eine Einmalzahlung erhalten?

Studierende und Fachschüler

Während Erwerbstätige und Rentner ihre Energiepauschale bereits erhalten haben, sind jetzt auch Studierende, Auszubildende und Fachschüler an der Reihe.

Wer zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben war und seinen Wohnsitz in Deutschland hat, kann die steuerfreie Einmalzahlung beantragen. Das gilt also auch für Promotionsstudierende, duale- oder Teilzeitstudierende und solche, die sich im Urlaubssemester befinden. Nicht berechtigt sind Gasthörer. Außerdem gibt es das Geld auch für Fachschüler, also diejenigen, die an einer solchen Schule etwa zum Erzieher ausgebildet werden.

Um einen Antrag zu stellen, ist ein BundID-Konto nötig. Dieses kann schon jetzt auf der Onlineplattform einmalzahlung200.de erstellt werden. Für die Erstellung des Kontos ist wiederum ein Personalausweis mit Online-Funktion (eID) nötig oder ein Elster-Zertifikat. Wer dann noch den Zugangscode von der eigenen Ausbildungsstätte erhalten hat, kann loslegen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Antragsteller per E-Mail einen Bescheid mit der Bewilligung – und die 200 Euro auf das angegebene Konto.

Rentner

Rentner haben die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro bereits im Dezember erhalten. Berechtigt war, wer zum 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hatte.

Anspruch bestand nur bei einem Wohnsitz in Deutschland. Soweit mehrere Renten bezogen wurden, wurde die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt. Die Pauschale war anders als bei Studierenden und Fachschülern steuerpflichtig.

Erwerbstätigen

Auch Erwerbstätige konnten sich bereits über eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro freuen, die im September über den Arbeitgeber ausgezahlt wurde. Der einmalige Betrag war ebenfalls steuerpflichtig.