In Großbettlingen dürfen drei Streuobstwiesen gerodet werden. Foto: dpa/Friso Gentsch

Großbettlingen darf alte Bäume fällen: Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat den Widerspruch des Naturschutzbundes gegen die vom Landratsamt Esslingen genehmigte Umwandlung von Streuobstwiesen in Baufläche abgewiesen.

Eine Niederlage hat der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht erlitten: Sein Widerspruch gegen die Rodung von drei Streuobstwiesen in Großbettlingen (Kreis Esslingen) wurde abgeschmettert. Damit darf die Gemeinde nun zum Teil sehr alte Bäume fällen. Der Platz wird für ein neues Gewerbegebiet benötigt. Zum Ausgleich für den Eingriff in die Landschaft ist vorgesehen, auf einer direkt an das Baugebiet angrenzenden, knapp 3000 Quadratmeter großen Fläche neue Obstbäume zu pflanzen.

Wichtiger Lebensraum für Kleinsäuger, Vögel und Insekten

Die Gemeinde hatte im März 2021 die Umwandlung von insgesamt 1670 Quadratmetern Streuobstbestand beim Esslinger Landratsamt beantragt, welches die damit verbundene Rodung genehmigte. Der Nabu wollte mit seinem Eilantrag den drohenden Kahlschlag, der bis zum 28. Februar des Jahres möglich ist, noch verhindern. Bei den Streuobstwiesen handle es sich um einen wichtigen Lebensraum für Kleinsäuger, Vögel, Fledermäuse und Insekten, begründete der Landesverband seinen Widerspruch gegen den Sofortvollzug der Genehmigung.

Das Verwaltungsgericht sah jedoch keine Gründe für eine aufschiebende Wirkung, heißt es in einer Mitteilung. Die zweite Kammer sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Interesse der Gemeinde an der Umwandlung der Streuobstfläche stärker sei als das öffentliche Interesse an ihrer Erhaltung. Die Genehmigung sei „nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung voraussichtlich rechtmäßig“. Allerdings kritisierte die Kammer den der Genehmigung zugrunde liegenden Paragrafen 33a des Naturschutzgesetzes: „Dieser dürfte als gesetzgeberischer Fehlgriff einzustufen sein“.