Der Weihnachtsmarkt in Ludwigsburg muss dieses Jahr Abstriche machen – Grund sind die gestiegenen Gema-Gebühren. Foto: Simon Granville/Simon Granville

Weihnachtsmärkte ohne „Last Christmas“? Das könnte dieses Jahr in vielen deutschen Städten Realität sein. Denn die Gema kontrolliert die Erhebung der gestiegenen Gebühren restriktiver denn je. Zum Verdruss der Veranstalter. Manch einer findet harte Worte.

Einen Beliebtheitswettbewerb wird die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) wohl nicht mehr gewinnen. Ihr rigoroses Eintreiben der Gebühren auf jedem noch so kleinen Vereinsfest hat der Verwertungsgesellschaft zwar einen hohen Bekanntheitsgrad, aber nicht gerade die Sympathien der Bevölkerung eingebracht. Nun hat sie es wieder einmal in die Schlagzeilen geschafft. Wenn auf den Weihnachtsmärkten in diesem Jahr keine Musik zu hören ist oder zumindest nicht die bekannten und beliebten Klassiker, dann ist das die Schuld der Gema. So schreiben es zumindest zahlreiche Medien, so heißt es von Betreibern und Veranstaltern.

Grund sind die vermeintlich exorbitant gestiegenen Gebühren, welche die Gema inzwischen verlangt. Die Rechnungen seien bereits für 2022 um ein Vielfaches höher gewesen als in den Vorjahren, beklagen zahlreiche Städte und Gemeinden. Bayreuth oder Nürnberg sprachen öffentlich über Gebühren, die um bis zu 8000 Prozent gestiegen seien. Auch der Deutsche Städtetag informierte seine Mitglieder über die Gebührenexplosion in einem Schreiben und nannte Beispiele.

„Vom ersten bis zum letzten Stand“

Verhandelt wurden diese Gebühren, im Gema-Jargon als U-ST-Tarif bezeichnet, mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter, zu welcher der Deutsche Städtetag selbst auch gehört. Laut Gema wurde der Tarif zuletzt 2018 geändert, aber erst nach der Coronapandemie 2022 umfassend eingeführt. Bei der Berechnung des Tarifs geht die Gema von der gesamten Veranstaltungsfläche aus – „gerechnet vom ersten bis zum letzten Stand und von Häuserwand zu Häuserwand“, wie es in einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2011 steht. Dort heißt es auch, diese Berechnungsgrundlage sei „nicht willkürlich und unangemessen“. Und genau hier liegt nun die Krux bei der jüngsten Diskussion.

Die Gema sagt nun nämlich, sie habe sich in der Vergangenheit auf die von den Veranstaltern gemeldeten Daten verlassen. „Nach der Coronapandemie (...) haben wir begonnen, die Flächen über Tools wie ,Planimeter’ und ,Google Maps’ zu messen. Wir haben dabei deutliche Diskrepanzen festgestellt“, erklärt Nadine Remus von der Pressestelle der Verwertungsgesellschaft.

Heißt im Klartext: Die Veranstalter haben der Gema zumeist kleinere Flächen gemeldet. Nämlich nur jene, auf denen ihrer Auffassung nach Musik gespielt wurde und zu hören war. Wie im Urteil des Bundesgerichtshofes beschrieben, geht die Gema bei ihrer Berechnung aber von der ganzen Fläche der Veranstaltung aus. In „Einzelfällen“ sei es deshalb zu einer Steigerung der Lizenzkosten gekommen, wie Nadine Remus ausführt.

In Stuttgart ändert sich nichts

Auf den Stuttgarter Weihnachtsmarkt wird die neue Praxis der Gema keine Auswirkungen haben. Das bestätigt Julia Wilhelm, Projektleiterin für den Weihnachtsmarkt bei der in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft. Musik werde auf dem Markt in der baden-württembergischen Landeshauptstadt seit jeher nur im alten Schloss gespielt, an der Flächenberechnung ändere sich daher nichts. Auf die Besucher kommen laut Wilhelm keine Änderungen hinzu, die mit den Gema-Gebühren in Verbindung zu bringen seien.

Tatsächlich betrifft die genauere Prüfung der Veranstaltungsfläche durch die Gema nicht die Mehrheit der Veranstalter von Weihnachtsmärkten. 75 Prozent sind laut Gema-Angaben gar nicht erst betroffen. Insgesamt hätten sich nur 35 Kunden wegen der Gebühren beschwert. Das bestätigt auf Anfrage auch der Deutsche Städtetag. Mit diesen allen seien „sehr schnell Gespräche aufgenommen und bereits eine angemessene Lösung vereinbart oder bereits umgesetzt“ worden, wie Nadine Remus mitteilt.

Gema als „Kulturverhinderin“

„Da bekomme ich schon direkt Bluthochdruck“, sagt Geschäftsführer Mario Kreh von Tourismus und Events Ludwigsburg, die den dortigen Weihnachtsmarkt veranstalten. Die Kosten für die Gema hätten sich für Ludwigsburg im vergangenen Jahr verdreißigfacht: „Das hat uns von den Socken gehauen.“ Statt wie bisher nur vom Areal vor der Bühne, wo man die Musik auch tatsächlich höre, gehe die Gema beim Ludwigsburger Weihnachtsmarkt seit vergangenem Jahr von der gesamten Veranstaltungsfläche aus. „Unverschämt“, „dreist“, „weltfremd“ findet Mario Kreh das. Als Konsequenz finde das musikalische Bühnenprogramm daher nur noch an den Wochenenden statt.

„Die Gema ist die vermutlich bürgerunfreundlichste Institution, die es aktuell in Deutschland gibt“, sagt Mario Kreh und bezeichnet sie als „Kulturverhinderin“. Für ihn stelle sich sogar die Frage nach der Legitimation der Verwertungsgesellschaft. Denn Leidtragende seien in erster Linie die kleinen Musikvereine und Künstler, deren Auftritte aus Kostengründen nicht mehr stattfinden könnten. Er hofft nun auf eine Vermittlerrolle des Deutschen Städtetags, damit für die Zukunft wieder eine für alle annehmbare Lösung gefunden werde.

Lizenzfreie Musik in Esslingen

Auf dem Mittelalter- und Weihnachtsmarkt in Esslingen dürfen die Standbetreiber schon seit vielen Jahren keine weihnachtliche Musik mehr abspielen. Das Liedgut auf den drei Bühnen des Mittelaltermarktes ist laut Michael Metzler, Geschäftsführer des Esslinger Stadtmarketings, lizenzfrei. „Und für die Bühne am Weihnachtsmarkt, auf dem sich traditionell die Esslinger Vereine präsentieren, arbeiten wir derzeit an Lösungen mit dem Kulturamt“, erklärt er weiter. Diese sei nämlich tatsächlich ebenfalls unmittelbar von den angestiegenen Gebühren der Gema betroffen.

Die Verwertungsgesellschaft bekennt durchaus auch Versäumnisse: „Wir räumen ein, dass sowohl die Gema als auch der Deutsche Städtetag deutlicher auf die nun erfolgte konsequente Anwendung des Tarifs hätten hinweisen können.“ Dies sei nicht im gewohnten Maße geschehen, heißt es in einer Anfrage unserer Redaktion.

Verwunderung beim Deutschen Städtetag

Beim Deutschen Städtetag ist man über diese Formulierung der Gema verwundert. Warum die Verwertungsgesellschaft den Deutschen Städtetag in ihrer Entschuldigung mit aufführe, sei unklar, äußert sich eine Sprecherin des Verbands am Telefon. In einem Gespräch Anfang September hätten Städtetag und Gema lediglich vereinbart, dass die Gema selbst das Gespräch mit den betroffenen Städten und Gemeinden suche. Der kommunale Spitzenverband sehe sich nur als Vermittler in dem Konflikt und nicht als Teil des Streits.

Als Lösung bleibt den betroffenen Weihnachtsmärkten noch das Zurückgreifen auf lizenzfreie Musik. Klassiker, wie „Stille Nacht“ oder „O du Fröhliche“, sind ebenso von Gema-Gebühren befreit wie auch alle anderen Lieder, deren Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben sind.