Die Stadtverwaltung in Plochingen bleibt ebenfalls bei ihrem Standpunkt zum Radschnellweg. Im nächsten Schritt prüft jetzt das Landratsamt in Esslingen, ob ein Bürgerbegehren zulässig ist.
Die Betreiber des Bürgerbegehrens mit dem Namen „Gegen die Einbindung des Radschnellwegs RS4 in das Erneuerungsprojekt Filsgebiet-West (südlich der Fils)“ machen weiter. Nachdem der Gemeinderat im September das Begehren als unzulässig zurückgewiesen hatte, haben sie Widerspruch eingelegt. Im nächsten Schritt muss das Landratsamt entscheiden.
Die Stadtverwaltung hatte einen Gutachter beauftragt, der zu dem Schluss kam, dass einige Kriterien für ein Bürgerbegehren nicht erfüllt seien. So hielt er die Fragestellung für nicht klar genug: Die Bürgerinnen und Bürger müssten aber genau wissen, worüber sie abstimmen.
Gutachter bemängelt eine nicht eingehaltene Frist
Zudem bemängelte er eine nicht eingehaltene Frist und dass kein Kostendeckungsvorschlag eingereicht wurde, obwohl durch eine andere Wegführung indirekt Kosten entstünden, weil dann eine Behelfsbrücke fürs Filsgebiet gebaut werden müsste. Dieser Argumentation folgten im September gut zwei Drittel der Plochinger Ratsmitglieder, womit das Bürgerbegehren zurückgewiesen worden war.
Die Unabhängige Liste Plochingen (ULP) und die Bürgerliste sahen es allerdings anders. Sie unterstützen das Bürgerbegehren. Auf der Argumentation von Klaus Hink (Bürgerliste) fußt auch der Widerspruch, den die Initiatoren mittlerweile gegen den Ratsbeschluss eingelegt haben. Fazit aus der Begründung: Die Fragestellung und Zielrichtung des Bürgerbegehrens sei klar genug und in Anlehnung an den entsprechenden Tagesordnungspunkt im Gemeinderat formuliert worden.
Ein Kostendeckungsvorschlag sei nicht notwendig, da die Kosten für eine Behelfsbrücke ja ursprünglich in der Planung enthalten gewesen seien. Dass eine ertüchtigte Radfahrerbrücke billiger komme, sei zum Zeitpunkt des Beschlusses, auf den sich das Bürgerbegehren bezieht, noch gar nicht bekannt gewesen.
Die Stadtverwaltung habe diese Argumente geprüft, bleibe aber bei ihrer bisherigen Haltung, erklärt der Bürgermeister Frank Buß. Nun müssten die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens entscheiden, ob sie ihren Widerspruch aufrechterhalten. Wenn ja, gehe die Sache zur Prüfung an das Landratsamt Esslingen als Aufsichtsbehörde der Gemeinde. Wenn dieses ebenfalls auf unzulässig entscheidet, können die Initiatoren des Bürgerbegehrens beim Verwaltungsgericht klagen.
Gefahr für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer?
Hintergrund für das Bürgerbegehren ist, dass der Landwirt Bernd Gutmann durch eine Doppelnutzung des Filswegs – sowohl als Radweg wie auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge – die Existenz seines Betriebs als gefährdet erachtet. Zudem entstehe daraus eine Gefahr für die Radfahrenden. Gutmann hat mit weiteren Unterstützern das Bürgerbegehren initiiert und dieses im Juli mit der Zahl der erforderlichen Unterschriften – es waren knapp 800 – bei der Stadtverwaltung eingereicht. Parallel zum Prozedere des Bürgerbegehrens wurde mittlerweile auch eine Petition beim Landtag eingereicht, um den Schnellradweg mit der aktuell geplanten Trasse in Plochingen zu stoppen.