In Tübingen gehen die Lichter wieder an. Foto: IMAGO/Ulmer

Um Energie zu sparen, darf die Stadt Tübingen die Laternen an Zebrastreifen nachts nicht stundenweise ausschalten. Die Hintergründe zur Mitteilung des Regierungspräsidiums.

Die Stadt Tübingen darf die Straßenlaternen an Zebrastreifen nachts nicht stundenweise ausschalten, um Energie zu sparen. Das hat das Regierungspräsidium der Universitätsstadt am Freitag Tübingens Oberbürgermeister Palmer mitgeteilt.

Damit endet der Streit um die Energiesparmaßnahme, die der OB angesichts der Energiekrise durchführen ließ. Nun sollen alle Straßenlichter in Tübingen nachts wieder leuchten, da die Beleuchtung an Zebrastreifen nicht gesondert angeschaltet werden kann. Die Stadtwerke seien gebeten worden, die Änderung so schnell wie möglich umzusetzen. Laut Weisung hat die Stadt dafür eine Woche Zeit.

Manche Bürger dürfte die Entscheidung jedoch freuen

Er werde nicht mit rechtlichen Mitteln gegen den Entschluss vorgehen, teilte Palmer mit. Allerdings kritisierte er einmal mehr den „ausufernden Bürokratismus“ der Behörden. Die Weisung sei ein Dokument „organisierter Verantwortungslosigkeit“, weil es nur darum ginge, dass die Zebrastreifen nicht beleuchtet seien.

Durch die Maßnahme hätten zehn Prozent des Strombedarfs der Stadt eingespart werden können, doch die Worte „Energie“, „Krieg gegen die Ukraine“ oder „Gasmangellage“ tauchten in der Weisung gar nicht auf, kritisierte der OB. Die Parlamente müssten dafür sorgen, dass „in Deutschland nicht ein Bürokrat als letzter das Licht ausmacht“.

Manche Bürger dürfte die Entscheidung des Regierungspräsidiums jedoch freuen; zuletzt hatte eine Stadträtin kritisiert, dass manche Menschen nachts im Dunkeln schlicht Angst hätten und man das Thema nicht nur nach Fakten, sondern auch nach Emotionen beurteilen müsse.