Das Bühnenschiedsgericht in Frankfurt erklärt die Kündigung des MusikdirektorsMikhail Agrest für unwirksam. Wie kann Ballettintendant Tamas Detrich jetzt reagieren?
Mikhail Agrest bleibt vorerst Musikdirektor des Stuttgarter Balletts: Das Bühnenschiedsgericht in Frankfurt am Main hat am Montag einer Klage Agrests gegen seine außerordentliche Kündigung durch den Intendanten Tamas Detrich vom 15. Oktober vergangenen Jahres stattgegeben. Das Gericht hatte im Januar noch eine gütliche Einigung unter den Streitparteien angestrebt. Diese scheiterte aber offenbar an der Höhe der Geldsumme, die Agrest als Ausgleich für den vorzeitig beendeten Vertrag und den „Schaden an seiner Reputation“ gefordert hat; in der Öffentlichkeit kursierte ein Betrag von mindestens 200 000 Euro.
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Das Stuttgarter Ballett hatte die Kündigung mit unüberwindbaren Differenzen in der künstlerischen Auffassung und mit Kritik am Führungsstil von Agrest begründet. Auslöser war eine im Streit beendete Probe des Balletts „Onegin“ von John Cranko am 13. Oktober gewesen. Über das Ausmaß der Differenzen und über die Rolle, die der frühere Stuttgarter Ballettintendant Reid Anderson dabei spielte, gibt es von beiden Parteien stark abweichende Darstellungen. Offenbar reichten die vom Stuttgarter Staatstheater angeführten Begründungen nach Ansicht der Arbeitsrichter für eine außerordentliche Kündigung aber nicht aus.
Ballettintendant Tamas Detrich teilte am Dienstag mit, die Begründung des Gerichts abwarten zu wollen und dann „über das weitere Vorgehen“ zu entscheiden. In einem normalen Streitfall müsste der Arbeitgeber nun die außerordentliche in eine ordentliche Kündigung umwandeln; die finanziellen Folgen trägt in jedem Fall das Ballett selbst.