Die Deponie Am Lemberg ist nicht mehr in Betrieb. Foto: Archiv (Ralf Poller/avanti)

Nun wissen die Müllgebührenzahler im Kreis Ludwigsburg, woran sie sind. Tröstlich ist das nicht, da auch andere Kosten steigen. Und eine Gerechtigkeitslücke wurde nicht geschlossen, findet unser Autor Oliver von Schaewen.

Jetzt wissen also alle, woran sie sind. Die Gebührenbescheide des Landkreises Ludwigsburg seit 2021 haben Bestand. Die Richter am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim sorgen für Klarheit – auch wenn sie ihr Urteil noch nicht begründet haben. Damit ist dem Landratsamt Ludwigsburg eine Menge Arbeit erspart geblieben. Die Bürger hingegen müssen ihre Hoffnungen auf niedrigere Gebühren für die Abfallentsorgung begraben. Obwohl sie vielleicht nicht für alle Kosten in der Nachsorge der Deponien verantwortlich sind, stehen sie doch in der Pflicht, alles auf Heller und Pfennig mitzutragen. Daran ist nach dem Richterspruch kaum etwas zu rütteln.

In Zeiten, in denen so manchem Bürger der Schrecken über explodierende Heizkosten in die Glieder fährt, wäre eine Entlastung im persönlichen Geldbeutel natürlich willkommen gewesen. Doch die Kosten steigen wie in vielen Bereichen auch in der Deponienachsorge. Alternativ hätte der Kreis das Millionen-Loch für die beiden Deponien in Poppenweiler und Horrheim über Kürzungen in anderen Bereichen oder mit einer höheren Kreisumlage finanzieren müssen. Das wäre für das Gros der Haushalte sicher weniger schmerzhaft gewesen. Insofern kann man das Nachhaken des Initiativkreise Müllgebühren Ludwigsburg trotz des abschlägigen Urteils durchaus begrüßen.

Ungerecht erscheint, dass durch das Urteil des VGH gewerbliche Direktanlieferer für die nachträglich höhere Nachsorge nicht zur Kasse gebeten werden. Das hatte die IMLB im Sinne einer gerechteren Verteilung der Lasten gefordert. Könnte der Landkreis hier zumindest künftig in zumutbaren Spielräumen nachjustieren? Man muss abwarten, welche Spielräume das Urteil bietet. Letzte Instanz wäre Leipzig. Es würde viele Gebührenzahler freuen, wenn das Bundesverwaltungsgericht anderer Meinung wäre.

Der Vorgang zeigt: Mitdenkende Bürger sind nötig. Einiges ist im Abfallbereich des Landkreises schon schief gelaufen – vom Alba-Chaos über die Wirrungen der blauen Glasbox bis zum vorauseilenden Gehorsam bei der Suche nach einer neuen regionalen Erddeponie, bei der sich herausstellte, dass ungeeignete Standorte in Großbottwar und Hemmingen hätten herhalten müssen. Möglicherweise müssen aber auch in dieser Frage am Ende die Richter entscheiden.